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Minjobs für Privathaushalte

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Trillian (Trier)
am 21.02.12
Aufgrund der Neugier habe ich mich mal schlau gemacht, wie man denn Arbeit (Putzfrau, usw.) im Privathaushalt richtig anmeldet und versteuert.

Zum einen sind die Abgaben (AG-Seite) niedriger, als bei gewerblichen AG. 14,44 % des Lohns, bei rundgerechnet 10 Euro für den AN ist das eine Endsumme von 11,44 Euro pro Stunde. Der AN muß (wenn er nur einen Minijob hat) keine Abgaben leisten.

Zusätzlich kann der AG um 20 % und insgesamt um bis zu 510 Euro pro Jahr seine Steuerschuld senken. Dürfte sich also für beide Seiten rentieren. Ganz davon abgesehen ist Schwarzarbeit schlicht und ergreifend verboten!

Also erst denken, dann anmelden und alles ist im grünen Bereich : )

http://www.minijob-zentrale.de
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