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Fallbearbeitung letzter Fall aus der Vorlesung vom 30.1.2009

Userbild von Steffi1004
steffi1004
am 30.01.09
Hallo, kann mir jemand vielleicht helfen? ich bin bei dem letzten Fall beim Mitschreiben nicht ganz mitgkommen. heißt mir fehlen einige Definitionen. kann mir das jemand mal abkopieren oder einscannen und zuschicken? e-mail schick ich per pn...

danke im voraus
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Userbild von JulianeMeier333
julianemeier333
am 30.01.09
ich kann dir leider nicht helfen... könnte aber jmd. fragen und es dir dann evtl. nächste Woche schreiben, würde dann aber etwas dauern.
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Userbild von Steffi1004
steffi1004
am 30.01.09
hmmm... schade... aber das wär nicht schlecht. vielleicht findet sich ja hier doch noch jemand der etwas mitgeschrieben hat? ich hab leider nicht alles.. aber kann ja mal schreiben was ich mitschreiben konnte:

P könnte von H die Zahlung der 10.000 € aus § 823 I BGB verlangen.

Dafür müsste eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, des Ei-gentums vorliegen nach § 823 I BGB .
Nein.
Liegt keine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, des Eigentums vor.

Es müsste die Verletzung eines sonstigen Rechtes vorliegen.
Es liegt die Verletzung eines sonstigen Rechtes vor, nämlich die des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.
Es liegt eine Verletzung eines sonstigen Rechtes vor.

Es müsste eine Handlung durch die H stattgefunden haben
Def. Handeln - Garantenpflicht

Es müsste eine Rechtsgutverletzung durch die Handlung der H vorliegen
Aktives Tun oder Unterlassen?

Die von der H durchgeführte Handlung mit der Anzeige im Zusammenhang mit dem P müsste rechtswidrig erfolgt worden sein
Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn …
P hat keine Einwilligung zur Veröffentlichung seines Namens gegeben.
Handlung der H ist rechtswidrig

Desweiteren müsste für die Vorraussetzung des Schadensersatzes aus § 823 ein Schaden vorliegen.
Ein Schaden ist, wenn ein Unterschied zwischen Ist und Soll besteht. Der Gute Ruf des P ist beeinträchtigt. Schaden wird berechnet über die Lizenzgebühr.
Vorrausetzung für den Schadensersatz ist gegeben. Es ist ein Schaden entstanden.

P kann von H die Zahlung der 10.000 € aus 823 I BGB verlangen.

Danke im voraus
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Userbild von Steffi1004
steffi1004
am 31.01.09
Hab grad die Vorlesung eingestellt... Hoffe auf Anmerkungen und Verbesserungen eurerseits :-) Ansonsten viel Erfolg...!
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Userbild von JulianeMeier333
julianemeier333
am 31.01.09
Ich frage am Montag mal ein wenig rum. Melde mich dann noch mal, wenn ich was in Erfahrung bringen konnte.
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Userbild von JulianeMeier333
julianemeier333
am 31.01.09
Du gibst dir immer so viel Mühe!! Und auch der ganze Aufbau...mit den Unterpunkten und so: ganz toll!!!
Ist Zivilrecht deine Lieblingsvorelsung? :-)
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Userbild von JulianeMeier333
julianemeier333
am 31.01.09
Ich hab am Freitag mal ein wenig in der Vorlesung rumgeschaut, habe aber keine mit nem Laptop dasitzen sehen, zu der dein Foto gepasst hätte...
Wollte mich dann aber auch nicht so oft umdrehen - haben nämlich schon alle doof geguckt oo-)
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Userbild von Steffi1004
steffi1004
am 01.02.09
Also ich saß ziemlich weit oben... Aber auch nicht weoter schlimm :-) Hatte doch wie gesagt Zivilrecht schon im WS07/08 von daher... Ist auch nicht allzu schwer.. Hoffe nur er macht die Prüfung nicht allzu schwer.

Also wünsche ich dir mal viel erfolg. kannst ja ruhig rumerzählen dass es hier online steht ;-)
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Userbild von dieSissy
diesissy
am 01.02.09
Ich denke nicht, dass Jansen und Knobloch die Klausur besonders schwer machen werden - er hat ja am Freitag oft genug betont, dass wir nicht perfekt den Gutachtenstil können müssen und dass alles schaffbar sein wird :-)

Und er meinte ja auch, dass wir uns besonders Werk- und Kaufverträge anschauen sollen!
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Userbild von Steffi1004
steffi1004
am 01.02.09
Jep ich weiß... brauche nur mindestens 63 Punkte... das beschäftigt mich ja.. und die wissensfragen und so... hoffe die korrekteure sehen das nicht so eng und die beiden achten da auch etwas drauf :-)
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