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außerordentliche Kündigung

Userbild von Achim
achim
am 31.07.05
Also ich denke, dass in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung nicht zulässig ist, da das Verhältnis zur Frau des Chefs ja nicht im Bezug zum Arbeitsverhältnis steht, sondern Privatsache ist. Demzufolge ist es auch kein schwerwiegender Verstoß gegen irgendeine Arbeitnehmerpflicht.
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Userbild von Anonym
anonym
am 31.07.05
Ich würde auch sagen, daß das nix mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat. Weil die Frau gehört ja nicht zur Einrichtung eines Unternehmens...
hmm, obwohl man überlegen müsste, was ist,wenn die Frau mit einem anderen verkäufer in der Bäckerei arbeitet,die ihrem Mann gehört und der Verkäufer nimmt die Frau mit nach Hause und "vernascht" sie (wie vorhin mit dem Kuchen) oder er vernascht sie gleich im Laden und der Mann merkt es...ist das dann genau der Fall wie mit dem Kuchen?!:-)
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Userbild von Achim
achim
am 31.07.05
Mit Sicherheit :-D
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Userbild von Anonym
anonym
am 31.07.05
das ist schon kompliziert :dizzy:
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Userbild von Anonym
anonym
am 31.07.05
da es ja ken vertrauen gib zwischen ag und an muss es ja auf eien kündigung rauslaufen

ob aok. oder ok das ist dem arbeitgeber überlassen würd ich sagen er muss sich nur die frage stellen will ich ihn noch ein par mal sehen "den der meine frau gevö... hat" oder sschmeisse ihn fristlos raus
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