StudentInnen in der Stadt

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Themeneingrenzung

Userbild von Lili
lili
am 11.06.07
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen ob es bestimmte Prüfungsschwerpunkte gibt bzw. es Eingrenzungen im Stoff gibt?
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Userbild von Polomaus
polomaus
am 11.06.07
wurden noch ni genannt.
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Userbild von beat
beat
am 02.07.07
letzte woche hat sie 3.1, 3.2 und 4. genannt. obwohl sie 4. in der letzten vorlesung nochmal eingrenzen möchte je nachdem wie sie es schafft.

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Userbild von ceylie
ceylie
am 14.07.07
sie hat 4. auf betriebsbedingte kündigung eingeschränkt
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Userbild von loomit
loomit
am 21.07.07
hat jemand von euch vielleicht noch klausuren oder klausurfragen aus den letzten eins, zwei semestern? habe leider nur etwas ältere klausur(en) gefunden...

bin für jede hilfe dankbar...
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Userbild von Bobbele84
bobbele84
am 26.07.07
hi

wollte mal eben wissen ob 3.1 der arbeitsvertrag ist
und 3.2 die arbeitspflichten des AN

wäre nett wenn jemand antwortet
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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 26.07.07

Zitat:


Original geschrieben von Bobbele84

hi

wollte mal eben wissen ob 3.1 der arbeitsvertrag ist
und 3.2 die arbeitspflichten des AN

wäre nett wenn jemand antwortet


Ja. Was genau gehört zu betriebsbedingter Kündigung? Nur Ordentliche Kündigung, also 4.4?
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Userbild von beat
beat
am 26.07.07
bin mir da auch nicht soooo sicher was zur betriebsbedingten kündigung gehört. denke aber auch dass das die ordentliche kündigung ist nur halt das wir als Grund dafür nur die betriebsbedingten gründe beachten müssen ... also nicht die persönlichen/krankheit ...
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Userbild von beat
beat
am 26.07.07
Betriebsbedingte Kündigung:
- aus dringenden betrieblichen Erfordernissen notwendig (keine Weiterbeschäftigung möglich)
- Kündigungsgründe:
a) innerbetrieblich: aus Betriebsablauf heraus b) außerbetrieblich: von außen aufs UN wirkend
- AG hat zu prüfen, ob gleichwertiger oder ungleichwertiger AP nicht nur im betroffenen Betrieb sondern im gesamten UN vorhanden sein könnte -> ultima ratio (kein milderes Mittel)
- ist sozial ungerechtfertigt wenn AG folgende Punkte nicht (nicht ausreichend) betrachtet:
1) Dauer Betriebszugehörigkeit
2) Lebensalter
3) Unterhaltspflichten
4) Schwerbehinderung
- soziale Auswahl: AG hat Recht bestimmte AN herauszunehmen, deren Weiterbeschäftigung aus 2 Gründen im berechtigten betrieblichen Interesse liegt: Leistungsträger (besondere Fäh., Kenntnisse) oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur
- Voraussetzungen einer betrieblichen Kündigung:
1) AP entfällt wegen UN-Entscheidung (Angleichung Personalbedarf an Arbeitsbedarf)
2) Weiterbeschäftigung auf freiem AP nicht möglich
3) zwischen mehreren vergleichbaren AN, die für die Kündigung in Betracht kommen ist soziale Auswahl vorzunehmen (konkrete Auswahl des zu kündigten AN nach best. sachgerechten Kriterien)
4) Interessenabwägung: Interesse AG das AV zu beenden geht vor Interesse AN das AV fortzusetzen

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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 26.07.07
bienchen
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