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Wichtig !!!!! Wie dürfen die Gesetze in HGR und Öffentliches markiert werden ?????

Userbild von louis
louis
am 28.07.06
Dringende Fragen und hoffe einer weiß 100% bescheid.

Darf i auf meine Post It Klebebändchen z.B. Kunstfreiheit oder Amthaftung draufschreiben (was ja auch genau so im Gesetz steht also keine zusätzlichen Wörter)

Und wie ist es im Handels und Gesellschaftsrecht ?
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Userbild von Polomaus
polomaus
am 28.07.06
*lach*

is das deine erste rechtsprüfung mit gesetzestext?
alles beim alten würd i sagen, zu hundert prozent!

siehe, vgl, und ähnliches darf man an die §§ schreiben, und das was wortwörtl im gesetzestext steht, kannst du dir auf dein fähnchen schreiben, ohne probs :-))
viel spaß beim markieren!

achso, schreib kein hgb. so ists aber im ööööörecht ;-)
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Userbild von louis
louis
am 28.07.06
ich dank dir ganz herzlich polomäuschen

hab schon einen schrecken bekommen alles nochmal neu markieren zu müssen.

wäre aber trotzdem für weitere kommentare und erfahrungen von anderen mitgliedern dankbar.
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Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 28.07.06

Zitat:


Original geschrieben von Polomaus

*lach*

is das deine erste rechtsprüfung mit gesetzestext?
alles beim alten würd i sagen, zu hundert prozent!

siehe, vgl, und ähnliches darf man an die §§ schreiben, und das was wortwörtl im gesetzestext steht, kannst du dir auf dein fähnchen schreiben, ohne probs :-))
viel spaß beim markieren!

achso, schreib kein hgb. so ists aber im ööööörecht ;-)


definitiv nicht! er meinte, auf die fähnchen darf nix ausser die name der gesetze (also zb GG oder BImschG, GewO). also was auf dem cover steht.
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Userbild von tankoalhadji
tankoalhadji
am 29.07.06
so hab ich das auch in örecht verstanden.
er sagte: es dürfen nur die gesetzestext markiert werden, aber nicht einzelne §

bei hgb ist es wohl wie bei bgb
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Userbild von louis
louis
am 29.07.06
aha ja super jetzt bin ich total verwirrt.....

es muss doch ältere semester geben die da auskunft erteilen können.....

Bitte !!!!
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Userbild von sabine2902
sabine2902
am 29.07.06
Auf dem Deckblatt der Ö-Recht-Probeklausur steht es eigentlich ziemlich unmissverständlich.

Bei HGB gelten die gleichen Bedingungen wie bei BGB.

Und wer sich bei irgendwelchen vorbereitenden Markierungsaktivitäten im Gesetz wegen der Zulässigkeit nicht sicher ist, der sollte es dann lieber lassen.
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Userbild von Polomaus
polomaus
am 29.07.06
..da habsch mich missverständlich ausgedrückt. ich meinte ebenfalls die überschriften der §§. wer schreibt sich denn scho den gesamten gesetzestext aufs fähnchen!? sorry, war scho nen bissl spät (:-(
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Userbild von louis
louis
am 29.07.06
habe die probeklausur vor mir liegen und muss sagen das i da nicht durchblicke!

da steht:
1.- sog. Fähnchen/ Flags / Klebezettel als Register zum Auffinden eines Gesetzes
2.- Farbmarkierungen und Unterstreichungen
3.-Handschriftliche Querverweise auf Normen

Na super.............also können wir doch an die Fähnchen z.b. Amthaftung schreiben oder wie oder was ?

Punkt 2 und 3 sind mir schon klar aber nicht das mit den fähnchen
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Userbild von st-ni
st-ni
am 29.07.06
nur zur sicherheit, ihr redet hier schon über hgb, ja? habe bgb leider noch nicht belegt, kann aber das machen was louis geschrieben hat, ja?
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