Sprachangebote bleiben kostenfrei

Sprachangebote bleiben kostenfrei
In einer Pressemitteilung teilt der Studentenrat der TU Chemnitz mit, dass das Rektorat im Zusammenhang mit einer angeblichen Privatisierung bzw. Auslagerung des Sprachenzentrums der TU Chemnitz weitere, mit "Vetternwirtschaft?" in Zusammenhang gebrachte Ziele verfolge. Diese vorgebrachten Behauptungen sind falsch. Hinsichtlich einer angeblichen Privatisierung des Sprachenzentrums oder Auslagerung von Teilen desselben gibt es weder Beschlüsse bzw. Beschlussvorlagen des Rektoratskollegiums noch eines anderen Gremiums der TU Chemnitz.

Der weiterhin im Zusammenhang mit einer angeblichen Privatisierung erhobene Vorwurf indirekter Studiengebühren ist umso unverständlicher, da die in den Studien- und Prüfungs-ordnungen der TU Chemnitz verankerten Sprachangebote, deren Umfang übrigens zugenommen hat, in jedem Fall - aktuell und auch zukünftig - auf der Grundlage des geltenden Sächsischen Hochschulgesetzes kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Sprachangebote, welche im Rahmen der Studiengänge der TU Chemnitz angeboten werden.

Im Übrigen sind die verleumderischen Vorwürfe entschieden zurückzuweisen. Hier wird die Zielsetzung der Pressemitteilung des Studentenrates deutlich, in der man wider besseren Wissens und auf der Grundlage falscher Tatsachenbehauptungen einen Sachzusammenhang herstellt, welcher nicht besteht. Bei der in der Pressemitteilung genannten TUCed GmbH handelt es sich um eine eigenständige juristische Person, deren Gesellschafter die Gesellschaft der Freunde der TU Chemnitz e.V. ist.

Vorstehende Informationen wurden bereits in einem u.a. an Vertreter des Studentenrates gerichteten Schreiben der Prorektorin für Marketing und internationale Beziehungen dargestellt. Dennoch wurde die Pressemitteilung vorgenannten Inhalts veröffentlicht.

Aufgrund dieser auf falschen Behauptungen basierenden Mitteilung fand zwischenzeitlich ein Gespräch der Hochschulleitung mit Vertretern des Studentenrates statt, im Ergebnis dessen letztere eine Zusage zur Richtigstellung des Sachverhaltes abgaben. Diese ist jedoch nach hiesigem Kenntnisstand bislang nicht erfolgt.
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