Als Student das Notebook von der Steuer absetzen

Als Student das Notebook von der Steuer absetzen
Smartphones, Tablets und Notebooks sind aus unserer Generation nicht mehr wegzudenken. Sie gehören zum Alltag dazu und erleichtern ihn uns überdies. Sie sind praktisch, weil wir sie überall mit hinnehmen können, egal ob zum Mitschreiben der Vorlesung oder zum Büffeln in der Unibibliothek. Außerdem kann man mit ein paar kleinen Tricks ordentlich Geld sparen bei der Anschaffung derartiger Technik - so zum Beispiel deinen Laptop von der Steuer absetzen. Wir verraten dir, wie das geht.

Übrigens: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ausgaben für das Erststudium und für die Ausbildung nicht als Werbekosten, sondern als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Diese können von der Steuer nur abgesetzt werden, wenn eine Summe von 6.000€ jährlich nicht überschritten wird und es im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte gab.


Steuervorteile nutzen: Notebook von der Steuer absetzen


Zunächst ist erst einmal zu erwähnen, dass es sich nur lohnt, für das Studium benötigte Technik abzusetzen, wenn ihr ohnehin als Student eine Steuererklärung machen wollt. Braucht ihr Hilfe dabei, so sei euch dieses kostenlose Seminar empfohlen - jetzt als Webinar bequem von der Couch aus:





Dies ist nämlich – sofern ihr nicht nebenher selbständig (auf Rechnung) arbeitet und im letzten Jahr ein höheres zu versteuerndes Einkommen hattet als der Grundfreibetrag von 9.408 Euro - nicht zwingend notwendig. Für alle studentischen Nebenjobber, deren Gehalt jedoch über der monatlichen Minijob-Grenze (450 Euro) liegt oder für diejenigen, die in den Semesterferien kurzzeitig mehr verdient haben, empfiehlt sich eine Steuererklärung.

Notebook in den Sonderausgaben als Studienkosten absetzen


Die doppelte Nutzung bestimmter Güter für private und berufliche bzw- Studienzwecke ist nicht neu, denn es gibt sie, seitdem Arbeitnehmer mit dem Auto zur Arbeit fahren. Wer das mit dem Privat-PKW tut oder auch täglich mit dem Auto zur Uni fährt, kann diese Fahrten schon lange in der Steuererklärung angeben. Pro gefahrenem Kilometer können so 0,30 Euro abgesetzt werden. Gleiches gilt inzwischen aber auch für die betriebliche Nutzung von privaten Notebooks, Smartphones, Tablets & Co. Bestimmte Kosten wie bspw. den Anschaffungspreis kannst du bei der Steuererklärung geltend machen - also dein Notebook von der Steuer absetzen. Dieses kann bei den Sonderausgaben als Studienkosten geltend gemacht werden.

Technik bei der Steuer absetzen Werbungskosten

Dieser muss allerdings im Rahmen bleiben. Ein überteuertes Notebook erkennt das Finanzamt nicht an, weil auch eine günstige Variante die grundlegenden Funktionen erfüllen kann.

Wichtig: Die gesamten Anschaffungskosten kannst du dabei auch nur absetzen, wenn die private Nutzung solcher Geräte höchstens 10 Prozent der Gesamtnutzungsdauer beträgt.


Ansonsten können die Kosten bloß anteilig bei der Steuererklärung veranschlagt werden. Dazu sind Nachweise für die Nutzung erforderlich. Auch eine Schätzung des Finanzamtes ist möglich. Die Abschreibungsdauer oder Nutzungsdauer für PCs, Notebooks, Tablets und Drucker beträgt 3 Jahre.

Tipp: Kostet ein Gerät weniger als 800 Euro plus MwSt. und benutzt du es hauptsächlich für die Uni, kannst du deinen Laptop von der Steuer absetzen - und zwar vollständig! Kostet er mehr, musst du ihn über 3 Jahre abschreiben, d.h. der Preis, bspw. 1200 Euro, wird auf 3x400 Euro aufgeteilt.


Als Student Notebooks und Tablets günstig gebraucht kaufen


Nicht nur bei Klamotten und Möbeln lohnt es sich, nach günstiger gebrauchter Ware Ausschau zu halten. Auch Technik lässt sich gebraucht bei Anbietern wie refurbed, reBuy oder asgoodasnew bis zu 30-40% günstiger erstehen.

Die Gebrauchtware wird vor dem Verkauf gründlich geprüft und mit dem entsprechendem Zustand bewertet. Damit es dennoch keine bösen Überraschungen gibt, wird dir zudem eine mehrmonatige Garantie (reBuy: 18 Monate, asgoodasnew: 30 Monate) gewährt. Alternativ kannst du in den Technikmärkten vor Ort nach Vorführware Ausschau halten, da auch hier gute Rabatte drin sind. Zu guter Letzt bietet dir zudem auch dein Studentenstatus Sparpotential, denn Shops wie notebooksbilliger offerieren z.B. auf Geräte von Lenovo, Acer, HP oder Dell exklusive Studentenrabatte.

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Telefonkosten bei der Studenten Steuererklärung angeben


Neben den Anschaffungs- kann das Finanzamt auch an den Nutzungskosten beteiligt werden. Dafür ist seit 2002 ausreichend, wenn du Einzelnachweise über die berufliche Verwendung der Technik über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten bei der Steuererklärung vorlegst.

Wenn du im Rahmen deiner Bachelorarbeit z.B. empirisch arbeitest und eine breit angelegte Telefonerhebung machst, kann dies durchaus bei der Steuererklärung mit angegeben werden.

Für die Absetzung der Telefonkosten sind dann diese Angaben erforderlich:


• Tag des Telefonats
• Teilnehmer
• Zielort
• Kosten des Telefonats
• Dauer


Auf Abschreibung und Nutzungsdauer achten

Die daraus ermittelten Kosten können anschließend für den kompletten Veranlagungszeitraum herangezogen werden. Ohne die Einzelnachweise erkennt das Finanzamt pauschal 20 % bzw. maximal 20 Euro pro Monat der gesamten Telefonkosten (= Gesprächs- und Gerätekosten, Grund- und Anschlussgebühren) als Werbungskosten an. Gleiches gilt bei studienrelevanter Nutzung des privaten Internetanschlusses. Das Ganze lohnt sich allerdings nur, wenn eure gesamten Werbungskosten den vom Finanzamt automatisch angesetzten Pauschalbetrag von 1000 Euro übersteigen.

Hilfe bei der Steuererklärung für Studenten


Das hört sich für dich alles kompliziert an? Einfacher wird es wenn du dir Hilfe suchst. Neben einem Steuerberater kannst du auch entsprechende Programme von WISO, Lexware & Co nutzen, die dich Schritt-für Schritt durch die Steuererklärung führen und Hinweise und Erklärungen geben.

• Berechnung der Steuer
• Automatische Übermittlung der Daten ans Finanzamt (ELSTER-Schnittstelle)
• Tipps zur Steuerersparnis
• Integrierte Formulare
• Belegmanager


Das Programm „Quick Steuer“ von Lexware beispielsweise ermöglicht eine einfache und schnelle Eingabe deiner Daten ohne die lästigen Steuerformulare des Finanzamtes. Dabei werden diese immer wieder überprüft und anhand dessen deine Steuer errechnet. Dank Steuertipps und Hinweisen wird dir eine Steuerersparnis versprochen. Darüber hinaus kannst du die Kosten für die Software ebenfalls bei deiner Steuererklärung ansetzen.



Fazit
Wir hoffen, dass es dir mit unseren Tipps leichter fällt, deinen Laptop oder Notebook von der Steuer abzusetzen. Setzt ihr es als Werbungskosten ab und achtet auf die Abschreibung und Nutzungsdauer, so könnt ihr euch sogar die Anschaffungskosten zurückholen.

Bildnachweis: Vielen Dank an Pexels (© Pexels / www.pixabay.com), Capri23auto (© Capri23auto / www.pixabay.com) und jarmoluk (© jarmoluk / www.pixabay.com).

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