
Im Erststudium Kosten von der Steuer absetzen
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es sich nur lohnt, für das Studium benötigte Ausgaben steuerlich abzusetzen, wenn du ohnehin eine Steuererklärung einreichst.
Dieser Abschnitt ist für Personen, die sich im Erststudium oder in einer Erstausbildung befinden. Also diejenigen, die noch keinen Berufsabschluss haben. Kosten, die im Erststudium anfallen, wie z. B. Studiengebühren, Fachliteratur oder für das Studium benötigte Technik, können als Sonderausgaben beansprucht werden. Diese Ausgaben können jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € pro Jahr steuerlich anerkannt werden.
Eine Steuererklärung ist nicht zwingend notwendig, wenn du nicht neben dem Studium selbstständig arbeitest oder du ein höheres zu versteuerndes Einkommen als den Grundfreibetrag von 12.096€ (Steuerjahr 2025) hattest. Wenn du jedoch einen Nebenjob ausgeübt hast, der über der monatlichen Minijob-Grenze von 556€ lag oder in den Semesterferien kurzzeitig mehr verdient hast, kann sich eine Steuererklärung lohnen.

Werbungskosten von der Steuer absetzen
Anders sieht es aus, wenn du im Zweitstudium, dualem Studium, Master oder einer zweiten Ausbildung bist. Denn bei diesem gelten deine Ausgaben als Werbungskosten. Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben die steuerlich abgesetzt werden können. So kannst du z. B deinen Laptop oder dein Tablet von den Studienkosten absetzen lassen. Auch deinen Studienbeitrag oder die Kosten für deine Lehrmaterialien kannst du zurückfordern, zumindest Teile davon.
Doch wie genau funktioniert das?
In deinem Zweitstudium kannst du deine Ausgaben vollständig absetzen. Im Gegensatz zum Erststudium gibt es hier keine Höchstgrenze. Absetzbar sind unter anderem Studiengebühren und Semesterbeiträge, Fachliteratur, technische Geräte, die Fahrtkosten zur Uni oder zum Ausbildungsplatz (Entfernungspauschale). Auch die Miete ist absetzbar, wenn du einen Zweitwohnsitz angemeldet hast, der Hauptwohnsitz muss jedoch weiterhin der Lebensmittelpunkt bleiben, also regelmäßig aufgesucht werden und es muss eine finanzielle Beteiligung von mindestens 10% am Hauptwohnsitz nachgewiesen werden. Diese Werbungskosten gehören in der Steuererklärung in die Anlage N.
Wenn du in deiner Zweitausbildung noch kein Einkommen hast, welches versteuert werden muss, kannst du deine Werbungskosten als Verlust vortragen. Dieser Verlustvortrag kann dann nach dem Berufseinstieg verrechnet werden.
Notebook, Tablet und Laptop von der Steuer absetzen
Im Zweitstudium kannst du die Kosten deiner technischen Geräte wie deinen Laptop als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Diese Werbungskosten werden steuerlich berücksichtigt und können bei geringem oder keinem Einkommen als Verlustvortrag in die kommenden Jahre übernommen werden.
In der Steuererklärung musst du deinen Laptop in der Anlage N unter Arbeitsmittel eintragen. Für die steuerliche Absetzung ist das Jahr der Anschaffung entscheidend. Der Kaufbeleg sollte gut aufbewahrt werden, da er dem Finanzamt als Nachweis dient.
Doch wie viel darf man von der Steuer absetzen? Ausschlaggebend ist der Anschaffungspreis (netto). Auch wenn der Kaufpreis mehr als 800 € beträgt, kann der Laptop vollständig angerechnet werden, da steuerlich für technische Geräte wie Laptops eine Nutzungsdauer von einem Jahr gilt. Daher kann der anteilige Kaufpreis vollständig im Jahr der Anschaffung verbucht werden. Jedoch ist nur der studentische bzw. berufliche Anteil absetzbar und ohne Nachweis akzeptiert das Finanzamt meistens eine 50/50-Aufteilung. Wenn der Laptop hauptsächlich für Vorlesungen, Hausarbeiten, Vorträge und Lernplattformen genutzt wird, können auch 60-80% abgesetzt werden. Dies hängt vor allem vom Studiengang ab.
Kurz gesagt, der Anteil der Nutzung für das Studium legt fest, welcher Teil des Kaufpreises als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Wie viel man tatsächlich an Steuern wiederbekommt, ist vom persönlichen Steuersatz abhängig. Außerdem sollte die angegebene Nutzung der Geräte realistisch und plausibel sein.
Fahrkostenpauschale von der Steuer absetzen
Im Zweitstudium oder der Zweitausbildung kannst du auch deine Fahrtkosten zur Universität, Hochschule oder zum Ausbildungsplatz als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Du erhältst pro gefahrenen Kilometer 0,38€. Das gilt, wenn du Auto oder Fahrrad fährst, aber auch wenn du ÖPNV nimmst oder zu Fuß läufst. Die Strecke wird vom ersten Kilometer angezählt und die Entfernung wird auf ganze Kilometer abgerundet. Dabei muss darauf geachtet werden, dass du nur die Strecke verrechnest, die zu deinem Studium- bzw. Ausbildungsplatz führt.

Hilfe bei der Steuererklärung für Studierende
Das ist alles zu kompliziert für dich? Einfacher wird es, wenn du dir Hilfe suchst. Neben einem Steuerberater kannst du auch Programme wie WISO, Taxfix, Wundertax & Co nutzen, die dich Schritt-für Schritt durch die Steuererklärung führen und Hinweise und Erklärungen geben.
• Berechnung der Steuer
• Automatische Übermittlung der Daten ans Finanzamt (ELSTER-Schnittstelle)
• Tipps zur Steuerersparnis
• Integrierte Formulare
• Belegmanager
Das Programm „Quick Steuer“ von Lexware beispielsweise ermöglicht eine einfache und schnelle Eingabe deiner Daten ohne die lästigen Steuerformulare des Finanzamtes. Dabei werden diese immer wieder überprüft und anhand dessen deine Steuer errechnet. Darüber hinaus kannst du die Kosten für die Software ebenfalls bei deiner Steuererklärung ansetzen.
Fazit
Wie du siehst, kannst du mithilfe einer Steuererklärung viel Geld zurückbekommen. Du musst nur darauf achten, ob du im Erst- oder Zweitstudium bist. Du kannst deinen Laptop, deine Fahrkosten, Arbeitsmaterialien, Studiengebühren und mehr von der Steuer absetzen.
Vielen Dank für die Bilder an Capri23auto, jarmoluk und Pexels ©pixabay.com
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