Meister-BAföG: Chancen für Studienabbrecher

Meister-BAföG: Chancen für Studienabbrecher
Wenn du während des Studiums feststellst, dass die Ausbildung zu theoretisch für dich ist, bietet dir die Novelle zum Gesetz zur Förderung der Aufstiegsfortbildung (AFBG) von nun an neue Möglichkeiten. Denn mit diesem kannst du auch als Studienabbrecher das sogenannte Meister-BAföG in Anspruch nehmen. Was genau das Meister-BAföG beinhaltet, wie es funktioniert und was man dabei beachten muss, erfährst du hier.

Was ist das Meister-BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG?

Zunächst einmal handelt es sich beim Meister-BAföG, ganz genau wie auch beim BAföG im Studium, um eine finanzielle Hilfe zur Finanzierung der Ausbildung. Nur dass – wie der Name schon sagt – die Förderung zum Erreichen eines Meisters in einem beliebigen Arbeitsfeld führen soll. Die Förderhöchstdauer beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 24 und bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate, wobei in Ausnahmesituationen auch Verlängerungen von bis zu zwölf weiteren Monaten möglich sind.

Beantragt wird das Meister-BAföG - abhängig vom jeweiligen Landesrecht - für gewöhnlich beim Amt für Ausbildungsförderung an deinem Wohnsitz. Es setzt sich aus einem Zuschuss und einem zinsfreien Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zusammen. Schließt du die Ausbildung erfolgreich ab, erwartet dich der sogenannte Erfolgsbonus, der nun 40 Prozent beträgt. Das heißt im Klartext, dass 40 Prozent des Restdarlehens entfallen und von dir nicht zurückgezahlt werden müssen. Durch die Gesetzesnovelle kannst du also zusätzlich sparen.

Die Rückzahlung der Förderung muss innerhalb von zehn Jahren erfolgen, wobei die monatlichen Raten vom Einkommen abhängig gemacht werden. Die niedrigsten Raten sind aber bei 128 € monatlich festgelegt.

Der Studienabbruch als Karrierechance

Bisher konnten lediglich Fachkräfte das Meister-BAföG in Anspruch nehmen, wenn sie über eine anerkannte und abgeschlossene Berufsausbildung - jedoch über keinen Abschluss verfügten, der mit dem angestrebten Meister vergleichbar wäre oder sogar über dessen Niveau liegt. Wer bereits einen Hochschulabschluss in der Tasche oder das Studium abgebrochen hatte, war also ganz klar von der Förderung ausgenommen.

Seit dem 1.August 2016 sind nun aber weder der Bachelorabschluss noch ein Studienabbruch Ausschlusskriterien für die Beantragung des Meister-BAföGs. Wer sich also nach dem Bachelor gegen den Master und für den Meister entscheidet, kann die Förderung in Anspruch nehmen. Selbst wenn du nach einigen Semestern bemerkst, dass der gewählte Studiengang dich nicht zu deinem Ziel bringt, steht dir die Förderung durch das Meister-BAföG zu. Dadurch kann der Studienabbruch zur neuen Karrierechance werden. Im Zuge dieser Änderungen wurde der Meister-BAföG in „Aufstiegs-BAföG“ umbenannt, allerdings steht in den meisten Dokumenten und Artikeln, die man zu dem Thema findet, noch der alte Name, lasst euch also nicht verwirren.

Toll ist nicht nur, dass jetzt mehr Menschen Chancen auf das Meister-BAföG haben, die Förderung selbst hat sich auch verbessert. So wurde der Freibetrag auf Einkommen erhöht – man darf 290 statt 255 € monatlich neben der Förderung verdienen –, zum anderen wurden auch die allgemeinen Förderbeträge angehoben. So lag der geförderte Grundbedarf (also für alleinstehende ohne Kind) bis zum 31.07.2016 bei 697 €, seit dem ersten August liegt er bei 768 €. Insgesamt geben Bund und Länder in Zukunft eine viertel Milliarde Euro zusätzlich für die Förderung durch den Meister-BAföG aus, wie auf der Website der Bundesregierung nachzulesen ist.

Der Betrag, den Antragsteller erhalten, setzt sich wie folgt zusammen:



Teilzeit, Vollzeit oder Online - Voraussetzungen für das Meister-BAföG

Erste Voraussetzung für das Erhalten des Meister-BAföGs ist, dass der angestrebte Abschluss über einem Berufsfachschulabschluss oder vergleichbaren Abschlüssen liegt. Dadurch sind auch Ausbildungen, die mit dem Abschluss eines Gehilfen, Gesellen oder Facharbeiters enden, ausgenommen.

Nicht festgeschrieben sind hingegen Alter des Antragsstellers sowie die Art und der Aufbau der Ausbildung. Diese kann daher in Vollzeit, Teilzeit oder auch Online erfolgen, was deine individuellen Möglichkeiten wiederum vielseitig gestaltet. Auf diese Weise kannst du auch die Ausbildung zum Industriemeister an der Fach- und Industriemeisterschule absolvieren - ohne dafür vor Ort sein zu müssen.

Die Novelle kommt also nicht nur Studienabbrechern im Allgemeinen zu Gute, sondern ermöglicht es ebenso, neue Ausbildungsvarianten zu nutzen und dadurch Job, Familie, Alltag und anspruchsvolle Ausbildung miteinander zu verbinden.

Fazit: Durch die neuen Regelungen in Bezug auf das Meister bzw. Aufstiegs-BAföG gibt es neue Perspektiven nach dem Bachelorstudium oder Studienabbruch, wer also nach oder während dem Studium merkt, dass das ständige Lesen und Schreiben nichts für ihn/sie ist, sollte sich hier auf jeden Fall weiter informieren. Durch die Neuregelungen sind finanzielle Engpässe auf dem Weg zu einer neuen Karriere lange nicht mehr so problematisch wie zuvor.

Bildquelle: Vielen Dank an luxstorm für das Bild (© luxstorm/www.pixabay.com).

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