Sind die Praktika in der Studienordnung vorgeschrieben, sind Sie von der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht ausgenommen.Das heißt für dich: Unabhängig vom Gehalt musst du dich als Arbeitnehmer nicht selbst versichern.
Aber Achtung: Findet das Praktikum vor oder nach dem Studium und ohne Vergütung statt, sind die Praktikanten weiterhin familienversichert.
Sind die Eltern allerdings nicht in der gesetzlichen Kasse, ist der Praktikant älter als 25 Jahre oder liegen die Einkünfte über 325 Euro monatlich, muss er sich selbst krankenversichern.
Wer freiwillig ein Praktikum während seines Studiums absolviert, bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das Studium vorrangig bleibt. Bei diesen Praktika gelten die Regelungen analog den Regelungen beim Jobben im Semester oder in den Semesterferien.
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