Praktikum – wie ist das dabei mit der Krankenversicherung?

Praktikum – wie ist das dabei mit der Krankenversicherung?
Sind die Praktika in der Studienordnung vorgeschrieben, so bist du von der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Das heißt für dich: unabhängig vom Gehalt musst du dich als Arbeitnehmer nicht selbst versichern.

Wann muss ich mich als Praktikant selbst krankenversichern?


Findet das Praktikum vor oder nach dem Studium und ohne Vergütung statt, bist du als Praktikant unterdessen weiterhin familienversichert.

Sind deine Eltern allerdings nicht in der gesetzlichen Kasse, bist du älter als 25 Jahre oder liegen deine Einkünfte aus dem Praktikum über 325 Euro monatlich, musst du dich selbst krankenversichern.

Wer freiwillig ein Praktikum während seines Studiums absolviert, bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das Studium vorrangig bleibt. Bei diesen Praktika gelten die Regelungen analog den Regelungen beim Jobben im Semester oder in den Semesterferien.

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