Versicherungspflicht beim Jobben im Studium

Versicherungspflicht beim Jobben im Studium
Über die Hälfte aller Studenten finanzieren sich das Studium mit einem Job, teilweise, weil sie sich etwas dazu verdienen wollen, oftmals aber auch weil sie ohne BAföG-Bezug oder Wohngeld schlichtweg darauf angewiesen sind.

Wer sich einen Nebenjob oder Studentenjob sucht, muss sich mit vielen Fragen auseinandersetzen. Wie viel darf ich verdienen und wie lange darf ich arbeiten, ohne dass alles von der Steuer verschluckt wird? Gibt es eine Rentenversicherungspflicht? Bekomme ich dann noch Kindergeld und/oder BAföG?

Minijob und Werkstudentenprivileg


Ganz wichtig für Studenten mit Nebenjob ist das Werkstudentenprivileg:

Wer als ordentlicher Student an einer Hochschule eingeschrieben ist, der ist von der Versicherungspflicht in Kranken- und Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit. Das heißt nicht, dass ihr keine Krankenversicherung braucht, sondern dass ihr weiter entweder in der Familienversicherung bei den Eltern oder in der Studentenversicherung versichert seid.

Neuerdings gilt das Werkstudenten Privileg auch für Studenten, die ein Fernstudium in Vollzeit absolvieren.

Fun-Fact am Rande: Dies gilt nur für Studenten bis zum 25. (!) Fachsemester. Habt ihr mehr, wird davon ausgegangen, dass das Studium nicht mehr in der Hauptsache betrieben wird.

In der Regel werdet ihr im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) angestellt.

Das heißt, dass ihr entweder einer kurzfristigen Beschäftigung (weniger als 2 Monate bzw. 50 Tage/Jahr) oder einer so genannten geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgeht, bei der euer Verdienst pro Monat 450€ nicht übersteigt und ihr maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet. In diesem Fall seid ihr von der Versicherungspflicht wie oben beschrieben befreit. Das schließt seit 2013 aber nicht mehr die Rentenversicherung ein! Von der könnt ihr euch aber wieder abmelden. Da ihr bis 450€ in der Regel keine Steuern zahlt, könnt ihr euch auch als Student die Steuererklärung erst einmal sparen. Habt ihr mehrere Minijobs und bleibt insgesamt unter 450€, gilt das genauso.

Midijobs: Lohnsteuer, Krankenversicherung & Rentenversicherung notwendig


Anders sieht es aus, wenn ihr zwischen 450,01€ und 850€ verdient, denn dann gibt es Lohnsteuerabzüge. Das Ganze nennt sich dann Midijob, ihr bewegt euch dabei in der sogenannten Gleitzone.

Die Abgaben staffeln sich dabei je nach Höhe des Einkommens. Habt ihr zwei oder mehr Jobs und übersteigt 450€, dann befindet ihr euch ebenfalls in der Gleitzone.

TIPP: Die Lohnsteuer bekommt ihr idR zurück, wenn ihr eine Steuererklärung abgebt.

Außerdem seid ihr als Midijober auch krankenversicherungspflichtig, da ihr nun nicht mehr die Familienversicherung für euch geltend machen könnt. Darüber hinaus fallen auch Rentenversicherungsbeiträge an, die sich nach eurer Einkommenshöhe richten.

Praktikum und Versicherungspflicht


Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das gemäß den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung innerhalb des Studiums zu absolvieren ist, dann seid ihr als Praktikanten sozialversicherungsfrei. Dabei ist vollkommen unerheblich, wie hoch eure Arbeitszeit und euer Lohn ist.

Kümmert ihr euch freiwillig um ein Praktikum während eures Studiums, dann können je nach Verdienst steuerliche Abgaben und Rentenversicherungsbeiträge zu leisten sein.

Ausgenommen sind Praktika mit einem Verdienst von weniger als 450 Euro, denn hier werdet ihr wiederum als Minijobber eingestuft und seid somit sozialversicherungsfrei.

BAföG und Kindergeld


Auch wer Ausbildungsförderung bezieht, der kann und darf arbeiten gehen, muss aber darauf achten, wie viel er verdient, denn das Einkommen wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Allerdings gibt es hier einen Freibetrag von bis zu 4.880€ im Jahr. Das sind umgerechnet rund 406€ pro Monat. Bleibt ihr darunter, bekommt ihr weiterhin euer volles BAföG.

Das Kindergeld wird mittlerweile nicht mehr vom eigenen Einkommen berührt. Habt ihr darauf noch Anspruch, weil ihr weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen habt, dann ist es egal wie viel ihr verdient, das Kindergeld gibt es trotzdem.

Fazit: Wer als Student einen Nebenjob hat, muss sich keine Sorgen machen, dass er zu hohe Abgaben oder Steuern zahlt, solange er nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet und nicht mehr als 450€ im Monat verdient. Und auch mit BAföG könnt ihr euch bis zu 406€ im Monat dazu verdienen, ohne eine Minderung des Anspruchs zu fürchten.

Bildquelle: Vielen Dank an stevepb für das Bild (© stevepb/www.pixabay.de).

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