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fragen aus alten klausuren

Userbild von Pfeffi24
Pfeffi24 (Leipzig)
am 05.02.06
Anfechten kann der der eine We abgegenben hat und eine divergenz zwischen willen und erklärtem entdeckt hat, jeder der im vertrag eine WE abgibt und dem dabei ein Irrtum nach §117,116,118,120,123 unterlaufen ist!
(wenn es ein einseitiges RG ist dann nur der eine)
So steht es im Bgb
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Userbild von ZeroCool
ZeroCool (Leipzig)
am 05.02.06

Zitat:


Original geschrieben von Kingpin

Hallo Leute,

ich sitzte hier wie soviele vor den alten Klausuren und will mal nochmal ne Frage geklärt bekommen:

WS 04/05: Trifft die Aussage zu, dass nicht gilt, was nicht schriftlich vereinbart ist?

Danke im Voraus


nein trifft nicht zu, es gilt das prinzip der privatautonomie und der formfreiheit

es können aber bestimmte rechtgeschäfte von gesetz wegen eine bestimmte form (z.b. schriftform) erfordern
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Userbild von Pfeffi24
Pfeffi24 (Leipzig)
am 05.02.06
Nein vertragsfreiheit schliesst formfreiheit ein Ausnahme gesetz schreibt Form vor oder vertragspartner haben sich so geeinigt §127
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Userbild von ZeroCool
ZeroCool (Leipzig)
am 05.02.06
so ich trink erstmal ein käffchen bei dem ganzen gelerne hier :Kaffee:

wer noch?! :prost:
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Userbild von susi86
susi86 (Leipzig)
am 05.02.06
danke @zerocool!

@kingpin: ich hab als antwort geschrieben: nein, denn es herrscht grundsätzlich formfreiheit, d.h. man kann auch z.b. mündlich etwas vereinbaren. es gibt aber ausnahmen (unter den gesichtspunkten warnfunktion, beweisfunktion, aufklärungsfunktion), die einen formzwang laut §126-129 zwingend fordern (sonst nichtigkeit). hoffe die antwort stimmt ;-)

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Userbild von ZeroCool
ZeroCool (Leipzig)
am 05.02.06

Zitat:


Original geschrieben von susi86

danke @zerocool!



kein problem susi86 ;-)

so jetzt hab ich aber auch mal kurz ne frage zum thema verjährung

regelmäßige verjährungsfristen können prinzipiell nur verkürzt und nicht verlängert werden oder?!

aber aus welchem § im BGB geht das denn mit der verkürzung hervor?! ist das §202 mit dieser "erleichterung"?!

:help:
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Kingpin (Leipzig)
am 05.02.06
Danke euch erstmal. Sind Privatautonomie und Formfreiheit in einem Pragraphen manifestiert?
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Userbild von ZeroCool
ZeroCool (Leipzig)
am 05.02.06

Zitat:


Original geschrieben von Kingpin

Danke euch erstmal. Sind Privatautonomie und Formfreiheit in einem Pragraphen manifestiert?


nein das ist einfaches deutsches privatrecht

ich hab euch in der anlage auch mal eine pdf die hier mal jemand erstellt hatte, da klären sich vielleicht schon mal viele fragen, ich finde die ziemlich gut gemacht und nochmal danke an den autor
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Klisi (Leipzig)
am 05.02.06
Hallo! ich hätte mal 2 Fragen bei denen ich euch für eure Hilfe sehr ankbar wäre(beide aus Ws 04\05):

1.Wofür dient unterscheidung zwichen EG und Vg?
2.Was gilt wen der Adressat auf einen Antrag schweigt?
:-P
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Samlayn (Leipzig)
am 05.02.06
Was sind die gesetzlichen Grundlagen bei Schadensersatz bei Verzug?

Das ist Aufgabe 7. 03/04
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