StudentInnen in der Stadt
fragen aus alten klausuren |
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pfeffi24
am 05.02.06
wie ist die antwort zu Aufgabe 8 SS 05 ![]() Kann mir da jemand helfen? Danke schonmal im vorraus!
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daffodil
am 05.02.06
Ist folgende Klausel in den AGB eines Unternehmens wirksam? Die Klausel ist Bestandteil aller Kaufverträge des Unternehmens. Nach Ihrer Anfrage bearbeiten wir Ihr Angebot und teilen Ihnen irgendwann schriftlich unsere Antwort mit. Hallo, kann mir bitte jemand sagen, wie ich hier die Antwort schreiben soll?Also, die Annahmefrist unter Abwesenden ist solange,wie der Antragende (hier ich,oder?) unetr normalen Umständen damit rechnet,d.h es kann nicht irgendwann sein oder? Ich weiß nicht wie ich eine schöne Antwort schreiben kann!! ![]() ![]()
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zerocool
am 05.02.06 Zitat:Original geschrieben von daffodil Ist folgende Klausel in den AGB eines Unternehmens wirksam? Die Klausel ist Bestandteil aller Kaufverträge des Unternehmens. Nach Ihrer Anfrage bearbeiten wir Ihr Angebot und teilen Ihnen irgendwann schriftlich unsere Antwort mit. Hallo, kann mir bitte jemand sagen, wie ich hier die Antwort schreiben soll?Also, die Annahmefrist unter Abwesenden ist solange,wie der Antragende (hier ich,oder?) unetr normalen Umständen damit rechnet,d.h es kann nicht irgendwann sein oder? Ich weiß nicht wie ich eine schöne Antwort schreiben kann!! ![]() ![]() wenn das "irgendwann" durch "angemessene frist" ersetzt werden würde, wäre es meiner meinung nach gültig, aber irgendwann ist kein rechtsbegriff, also ich denk schon das du mit deiner antwort ganz gut liegst nur die dazugehörigen paragraphen nicht vergessen
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zerocool
am 05.02.06 Zitat:Original geschrieben von Pfeffi24 wie ist die antwort zu Aufgabe 8 SS 05 ![]() Kann mir da jemand helfen? Danke schonmal im vorraus! das würde mich im übrigen auch mal interessieren... ![]()
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daffodil
am 05.02.06
Danke ZeroCool ![]()
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anonym
am 05.02.06
Hey, Hab da noch nen Skript...
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polomaus
am 05.02.06
@ daffodil: den fall hatten wir in irgendeiner vorlesung "abgeändert" durchgesprochen. da hieß es, dass eine hinreichend bestimmte lieferzeit angegeben werden muss. zb: "unverzüglich gesendet"& "mit annahme der ware" sind keine nachprüfbaren& eindeutigen aussagen. das heißt, es müssen ca.- bzw max.-angaben gemacht werden. das steht im §308,1 ich hab da aber auch nochmal eine frage: welche zwei arten von zustimmungen gibt es denn? sollen wir einmal die annahme durch schweigen bzw nicht schweigen vollziehen oder reicht es, wenn ich schriftl/ mündl& konkludentes handeln erwähne?
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zeusin
am 05.02.06
einwilligung und genehmigung hab ich mir damals mitgeschrieben
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anonym
am 06.02.06 Zitat:Original geschrieben von daffodil Ist folgende Klausel in den AGB eines Unternehmens wirksam? Die Klausel ist Bestandteil aller Kaufverträge des Unternehmens. Nach Ihrer Anfrage bearbeiten wir Ihr Angebot und teilen Ihnen irgendwann schriftlich unsere Antwort mit. :"Die Auslieferung bestellter Möbel erfolgt sofort nach Eingang durch den Zuliferer."Ist der Passus rechtswirksam? ![]() ![]() §305(1) es handelt sich hier um eine AGB gemäß §309(4) (Mahnung, Fristsetzung) AGB ungültig oder §305c(2) Agbklausel geht zu Lasten des Verwenders. nochmals zur Erklärung: Verwender( ist der Unternehmer) Unterschied zwischen §§308 und 309 308 ist allgemeiner gehalten und muss bewertet werden z.B. unangemssen lange frist 309 ist spezieller und genauer... z.b. innerhalb von 4 monaten ich denke, wahrscheinlich wird man in der Klausur 309 gebrauchen.
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