Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für ein Fernstudium

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für ein Fernstudium
Viele Arbeitnehmer verspüren nach einigen Jahren beruflicher Tätigkeit den Wunsch, ein Studium zu absolvieren und auf diese Weise ihre Karriereaussichten zu verbessern. Ein Präsenzstudium, das die Anwesenheit an einer Hochschule erforderlich macht, kommt hierfür jedoch meist nicht infrage.

Als bessere Alternative erweist sich das Fernstudium, bei dem die Studierenden den Lernstoff bei freier Zeiteinteilung zu Hause erarbeiten. Da lediglich Klausuren und Prüfungstermine einen zeitlichen Rahmen vorgeben, eignet sich diese Studienform vor allem für Berufstätige und Eltern.

Kosten für ein Fernstudium


Die Lehrgangsgebühren privater Hochschulen und Akademien variieren je nach Studiendauer, zu erreichendem Abschluss, Prüfungsgebühren und im Leistungsumfang enthaltener Arbeitsmaterialien. Kosten von mehreren Hundert Euro im Monat sind bei einem Fernstudium keine Seltenheit. Hinzu kommen häufig Reisekosten sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen wie Wochenendkursen oder mehrtägigen Blockseminaren.

Auch Lohnausfall spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle, wenn etwa Präsenztermine in die Arbeitszeit fallen und der Studierende weder Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub hat, noch Urlaubstage dafür nutzen kann.

Wer den Kostenaufwand möglichst gering halten möchte, sollte sich daher schon im Vorfeld über die verschiedenen privaten, staatlichen und betrieblichen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten informieren und sich diese zunutze machen. Über den nachfolgenden Link findest du eine Übersicht, um die Kosten verschiedener Fernunis miteinander vergleichen zu können.

Finanzielle Unterstützung durch den Chef


Viele Arbeitgeber sind bereit, sich an den Studienkosten zu beteiligen, sofern sie darin einen Nutzen für das Unternehmen sehen. In den meisten Fällen lohnt es sich daher, den Chef frühzeitig ins Boot zu holen und ihn bezüglich der eigenen Pläne in Kenntnis zu setzen.

Für gewöhnlich gewähren Arbeitgeber die finanzielle Unterstützung jedoch nicht ohne eine entsprechende Gegenleistung. Üblicherweise bestehen sie auf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung, nach welcher der geförderte Mitarbeiter nach Abschluss des Fernstudiums für einen festgelegten Zeitraum (meist zwei bis fünf Jahre) seine Anstellung nicht kündigen darf. Schränkt eine solche Regelung die Freiheit der Berufswahl allerdings unangemessen ein, stehen die Chancen gut, sie vor dem Arbeitsgericht für ungültig erklären zu lassen.

Förderung durch Bund und Länder


Viele Bundesländer, darunter Hamburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, unterstützen Fernstudierende durch Bildungs- und Weiterbildungsschecks. Diese Fördermöglichkeiten bieten sich vor allem für Beschäftigte kleiner oder mittlerer Betriebe, ältere Arbeitnehmer oder Geringverdiener an. Die Höchstsumme liegt hierbei normalerweise bei 500 Euro pro Kalenderjahr.

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (SBB) hilft weiterbildungsinteressierten Berufstätigen außerdem mit einem Aufstiegs- oder Weiterbildungsstipendium weiter. Das Aufstiegsstipendium eignet sich für berufserfahrene Personen, die sich für ein akademisches Erststudium einschreiben wollen. Voraussetzung hierfür sind eine mit 87 Punkten bzw. der Note 1,9 abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufspraxis. Die Förderung für einen berufsbegleitenden Studiengang liegt bei 2.000 Euro jährlich.

Mit dem Weiterbildungsstipendium lassen sich fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen sowie berufsbegleitende Studiengänge finanzieren. Auch hier ist eine mit 87 Punkten oder der Durchschnittsnote 1,9 abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung. Alternativ qualifizieren auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule sowie ein Platz unter den ersten Dreien eines überregionalen beruflichen Leistungswettbewerbs für diese Fördermöglichkeit. Der Maximalbetrag dieses Stipendiums ist mit insgesamt 6.000 Euro angesetzt.

Studienbeihilfen privater Stiftungen und Fernschulen


Neben staatlichen Institutionen bieten auch zahlreiche private Organisationen Stipendien an. Die Nachfrage ist jedoch sehr groß und entsprechend hoch sind meist die Anforderungen für eine Bewerbung für ein Stipendium. Prinzipiell stehen Stipendienprogramme auch Fernstudierenden offen. Oft ist es allerdings so, dass diese die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, weil sie zum Beispiel das Höchstalter überschritten haben oder nicht in Vollzeit studieren.

Einige Fernschulen unterstützten besonders motivierte und begabte Studienteilnehmer häufig auch mit eigenen Stipendienprogrammen. So vergibt die IUBH für ihre Fernstudiengänge jährlich Studienbeihilfen im Wert von mehr als 80.000 Euro als Vollstipendien oder als Teilstipendien zu 25, 50 oder 75 Prozent.

Meister BAföG


Das klassische BAföG kommt für berufstätige Fernstudenten meist nicht infrage, da sie in der Regel weit oberhalb der Einkommensgrenzen liegen. Anders ist das beim Meister BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG, das nicht akademische Weiterbildungen fördert, welche auf staatliche oder IHK-Prüfungen vorbereiten. Hierzu zählen unter anderem Meisterkurse sowie Fortbildungen zum Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Förderfähig sind Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen. Die maximale Höhe des sogenannten Maßnahmenbeitrags beträgt 10.226 Euro und wird vermögens- und einkommensunabhängig gezahlt. Davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss gewährt. Der Rest steht optional als Darlehen zur Verfügung, welches später zurückzuzahlen ist.

Studienkredite und Steuervergünstigungen


Nahezu alle größeren Geldinstitute gewähren Studierenden niedrig verzinste Studienkredite für ihre Ausbildung. Diese müssen zwar nach dem Abschluss des Fernstudiums mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden, sie sorgen jedoch während des Studiums für finanzielle Entlastung.

Die Studiengebühren lassen sich außerdem bei der Steuererklärung geltend machen. Aufwendungen für ein Erststudium sind als sogenannte Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich absetzbar, die Kosten für ein Zweitstudium als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe.

Bildquelle: Vielen Dank an yourschantzs für das Bild (© yourschantz/www.pixabay.de)

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