Darf ich meine Klausur einsehen?

Darf ich meine Klausur einsehen?
Es ist wahrscheinlich jedem schon einmal passiert: Die Prüfung lief super, aber bei der Abfrage der Prüfungsnoten im Internet kommt der große Hammer und man fragt sich, wie die betreffende Note zustande gekommen sein soll. Spricht man dann den Dozenten auf die Klausur oder die mündliche Prüfung und die Gründe für die Leistungsbewertung an, bekommt man häufig nur knappe Antworten. Eine Einsicht in die Prüfungsarbeit oder das Protokoll der mündlichen Prüfung kann es dir erleichtern, dich mit der unerwartet schlechten oder guten Note auseinander zu setzen oder gar anzufreunden.

Mario Fröhlich, Rechtsanwalt für Hochschul- und Prüfungsrecht, Beamtenrecht und Internetrecht bei der in Leipzig ansässigen Kanzlei DEXTRA Rechtsanwälte, beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit den Anliegen von Studenten, zu denen auch das Recht auf Einsicht in die persönlichen Prüfungsunterlagen zählt. Auf Uniturm.de hat er für dich die wichtigsten Eckpunkte zur Einsicht in die Prüfungsunterlagen zusammengefasst.

Voraussetzungen für Klausureinsicht an der Uni oder Hochschule


Die Akteneinsicht wird bei Dozenten und Prüfungsämtern häufig ungern gesehen und noch viel seltener gewährt, jedoch handelt es sich dabei um ein Recht des Studenten.

Um im Kampf um die Einsicht erfolgreich zu sein, müssen bestimmte formelle Schritte und Voraussetzungen gegeben sein. Die Akteneinsicht ist nach §29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu gewähren, wenn der Einblick für die Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen benötigt wird. Folglich ist dies bereits gegeben, wenn du dich entscheidest gegen die Prüfungsentscheidung vorzugehen.

Wann kann ich an der Uni oder Hochschule eine Klausur einsehen?


Da die Streitereien meist erst nach der Prüfung beginnen, wird die Akteneinsicht gewöhnlich erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gewährt.

Es sei denn, es entsteht ein Streit um die Zulassung zu einer Prüfung. In diesem Fall müssen Unterlagen auch schon vor der eigentlichen Prüfung eingesehen werden können.

Umfang der Klausureinsicht


Natürlich kannst du nur eine Einsicht in deine eigenen Unterlagen beantragen, welche die gesamte Dokumentation des Prüfungsvorganges umfasst.

Dazu zählen unter anderem die Anmeldung zur Prüfung, die Zulassung und Ladung zur Prüfung, Protokolle der mündlichen Prüfung und/oder die bewerteten schriftlichen Prüfungsarbeiten.

Falls der Prüfer auf Musterlösungsskizzen zurückgreift und auf diese verweist, müssen auch diese eingesehen werden können.

Art der Klausureinsicht


Letztlich darfst du bei der Einsicht der Prüfungsunterlagen uneingeschränkt Notizen zu den Unterlagen machen, selbst das Kopieren muss im Normalfall gestattet werden.

Verhindert werden kann die Anfertigung von Fotokopien nur dann, wenn das Prüfungsamt ausreichend sachliche Gründe vorbringen kann.

Antrag auf Klausureinsicht


Da im Normalfall ein formloser Antrag genügt, um Einsicht in die Unterlagen nehmen zu dürfen, reicht es beim Prüfungsamt (z.B. bei der Mitteilung der Prüfungsergebnisse) diesen Antrag mündlich zu stellen.

Schreibt die Prüfungsordnung jedoch eine bestimmte Form für den Antrag vor, solltest du dich natürlich an diese Form halten. Allgemein ist es immer besser, einen schriftlichen, wenn auch formlosen Antrag im Ärmel zu haben, wenn der manchmal schwere Gang ins Prüfungsamt bevorsteht.

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