Uni Prüfung anfechten: Wie du in den Widerspruch gehen kannst

Uni Prüfung anfechten: Wie du in den Widerspruch gehen kannst
Die stressige Prüfungszeit ist vorbei und du wartest gespannt auf die Ergebnisse. Doch anstatt der erhofften Note kommt die böse Überraschung: nicht bestanden. Auch wenn das erst einmal ein Schock ist – oft gibt es noch Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen. Wir zeigen dir, wann sich ein Widerspruch lohnt, welche Fehler in Prüfungen angefochten werden können, welche Fristen du unbedingt beachten musst und wie du Schritt für Schritt vorgehst.

Lohnt sich ein Widerspruch an der Uni?



Die erste Frage, die sich viele stellen ist, ob sich der Aufwand einer Anfechtung überhaupt lohnt. Grundsätzlich birgt eine Anfechtung kaum Risiken, wenn sie gut begründet ist. Eine Prüfung anzufechten, obwohl deine Klausurvorbereitung einfach nicht gründlich genug war, ist natürlich nicht sinnvoll. Bestehen aber begründete Zweifel an der Bewertung, der Korrektur oder am Prüfungsverfahren, kann ein Widerspruch durchaus erfolgreich sein.
Besonders bei Prüfungen, die ein wichtiger Teil der Abschlussnote sind, Prüfungszulassungen oder Drittversuchen nutzen mittlerweile viele Studenten ihr Recht Prüfungen anzufechten, da im schlimmsten Fall das gesamte Studium auf dem Spiel stehen kann. Das einzige Risiko, welches du trägst, besteht darin, dass keine Fehler nachgewiesen werden können und der Erfolg damit ausbleibt. Wird eine Neubewertung erzielt, hast du ausschließlich die Chance auf eine bessere Note, da diese bei einer zweiten Korrektur nicht herabgesetzt werden darf.

Auch ein Plagiatsvorwurf kann unter Umständen angefochten werden. Um dich davor zu schützen und im Ernstfall hohe Erfolgschancen zu haben, solltest du immer alle relevanten Unterlagen, auch Mitschriften und Notizen, aufheben.

Prüfung Widerspruch

Welche Fehler kann man anfechten?



Was in den meisten Fällen nicht geltend gemacht werden kann, ist eine nachträglich festgestellte Krankheit. Die sogenannte „unerkannte Prüfungsunfähigkeit“ ist oft unzulässig, da die Studierenden direkt vor der Klausur nochmal belehrt werden, dass sie im Falle einer Krankheit noch vor dem Austeilen zurücktreten müssen.

Alle anderen Fehler lassen sich grob in Bewertungsfehler und Verfahrensfehler einteilen. Zu den Bewertungsfehlern zählt alles, was die Beurteilung der Prüfung beeinflusst. Oft ist es schwer, Bewertungsfehler nachzuweisen, da der Prüfer einen großen Spielraum bei der Gestaltung der Fragen, Antworten und der Punkteverteilung hat. Zu dieser Art Fehlern gehören:

• richtige Antworten, die als falsch markiert wurden
• übersehene Antworten (z. B. auf der Rückseite des Blattes)
• falsch gestellte oder mehrdeutige Prüfungsfragen
• nicht berücksichtigte Folgefehler
• Befangenheit des Prüfers
• falsche Punktevergabe oder unzulässige Minuspunkte


Weitere häufige Bewertungsfehler, die heute relevanter sind als früher, sind:

• technische Probleme bei Online-Prüfungen (z. B. Systemabsturz, Verbindungsabbrüche)
• fehlerhafte automatische Auswertung bei Multiple-Choice-Tests
• falsche Zuordnung von Aufgaben oder Antworten im digitalen Prüfungssystem


Solche Mängel können rechtlich anfechtbar sein, wenn sie nachweislich das Ergebnis beeinflusst haben.

Verfahrensfehler betreffen einen gestörten Prüfungsablauf und variieren je nach Hochschule oder sogar Fakultät, da diese unterschiedliche Prüfungsvorschriften haben. Überschreiten diese Störungen ein gewisses Maß, musst du dich unmittelbar vor bzw. während der Prüfung beschweren, damit der Verfahrensfehler geltend gemacht werden kann. Häufig treten folgende Verfahrensfehler auf:

• schlechte Prüfungsbedingungen (z. B. Lärm, extreme Temperaturen, ungeeignete Arbeitsplätze)
• unzureichende Prüfungszeit
• unzuständige Prüfer oder falsche Zusammensetzung des Prüfungsgremiums
• Verstöße gegen die Prüfungsordnung
• fehlende Umsetzung von Nachteilsausgleichen (z. B. bei anerkannter Behinderung oder chronischer Erkrankung)


Uni Prüfung Widerspruch

Fristen und rechtliche Voraussetzungen



Nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses läuft in den meisten Fällen eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Wird diese Frist versäumt, ist ein Widerspruch in der Regel nicht mehr möglich, es sei denn, du beantragst erfolgreich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (zum Beispiel bei nachweisbarer Krankheit).
Die Grundlage für den Widerspruch bilden Prüfungsordnungen, Hochschulgesetze und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Wichtig: Die Begründung muss auf klaren, nachweisbaren Fehlern basieren - bloße Unzufriedenheit mit der Note reicht nicht.

Wie kannst du eine Prüfung anfechten?



Wenn es sich nicht um einen Verfahrensfehler handelt, der unverzüglich gemeldet werden muss, wartest du zunächst auf deine Prüfungsergebnisse. Nachdem du die Resultate erhalten hast, folgt die Klausureinsicht. Diese findet entweder für alle Studenten zu bestimmten Terminen statt, oder muss beantragt werden. Prüfe dabei aufmerksam jede Aufgabe, vergleiche mit der Musterlösung oder Fachliteratur. Auch wenn die Prüfung zu diesem Termin schon einige Zeit zurückliegt und ein Teil des Stoffs schon wieder vergessen wurde, muss man diesen nochmal auffrischen. Wer einen Korrekturfehler finden und mit einem Prof verhandeln will, muss auch wissen, worüber er redet.

In manchen Fällen kann es hilfreich sein, schon bei der Klausureinsicht fachkundigen Rat einzuholen – besonders, wenn die Prüfungsordnung komplex ist oder mehrere Fehlerarten vorliegen.


Hast du einen augenscheinlichen Fehler gefunden, dokumentierst du ihn am besten und wendest du dich zuerst an den wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Betreuer, der vor Ort ist. Dabei ist es wichtig, immer höflich zu bleiben. Gute Professoren können Korrekturfehler eingestehen, da bei vielen Prüflingen die Konzentration zwischendurch auch nachlassen kann. Kommt es allerdings zum Ernstfall und die Professoren verweigern jegliche Erklärung oder Einsicht, ist das der Zeitpunkt für die offizielle Anfechtung des Prüfungsergebnisses.

Es wird empfohlen, sich bei einer Anfechtung von einem Anwalt beraten zu lassen, da dieser die Erfolgschancen einschätzen, eine rechtssichere Begründung oder Strategie aufzeigen kann. Aber auch im Alleingang folgt ein Widerspruchsschreiben, in dem sachlich erklärt wird, warum du die Prüfung für fehlerhaft hältst. Bei Korrekturfehlern gehören dazu zum Beispiel Belege aus der Fachliteratur.

War die Anfechtung erfolgreich, kann das mehrere Folgen haben. Grundsätzlich gilt: lagen Bewertungsfehler vor, wird die Prüfung entweder von demselben Dozenten oder einem neuen Prüfer nochmals korrigiert. Gab es Verfahrensfehler während der Prüfung, muss diese meist wiederholt werden, allerdings nicht von allen Prüfungsteilnehmern, sondern lediglich von dir.
Du siehst, eine Uni Prüfung anzufechten kann sich zeitlich ziehen und ähnlich wie bei einer Studienplatzklage brauchst du auf jeden Fall einen langen Atem.

Prüfung anfechten Anwalt

Was kostet ein Widerspruch?



Der Widerspruch selbst ist in der Regel kostenlos. Kosten entstehen meist erst, wenn der Fall vor Gericht landet oder ein Anwalt eingeschaltet wird. Es gibt Kanzleien, die sich auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert haben und demnach mit Erfahrung und Präzedenzfällen punkten können. Die Kosten für rechtliche Unterstützung hängen vom Umfang des Falls ab, können sich aber lohnen, wenn dadurch das Studium gerettet wird.

Fazit: Uni Prüfung anfechten
Wer systematisch vorgeht, die Fristen beachtet und klare Fehler nachweist, hat gute Chancen, das Ergebnis einer erst nicht bestandenen Prüfung zu verbessern. Klausureinsicht, sorgfältige Prüfung der Unterlagen und eine solide Begründung sind dabei entscheidend. In wichtigen Fällen lohnt es sich, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen.

Bilderquellen: Vielen Dank an Tingey Injury Law Firm© unsplash.com, Yamu_Jay, advogadoaguilar und karolinagrabowska © pixabay.com

Diese Artikel könnten dich auch interessieren:
Darf ich meine Klausur einsehen?
Am Prüfungstag krank - was tun?
Antrag an den Prüfungsausschuss
Anwesenheitspflicht an der Uni
Weitere Artikel zum Thema Recht anschauen • Autor: Dirk Ehrlich

Kommentare

Deine Meinung ist gefragt.
Um einen Kommentar abzugeben, bitte "Einloggen" oder "neu anmelden".