Uni Prüfung anfechten

Uni Prüfung anfechten
Die stressige Prüfungszeit ist vorbei und du erwartest sehnsüchtig die Ergebnisse. Sind die dann online, kann es allerdings auch eine böse Überraschung geben. Wirst du bei der Klausureinsicht zurückgewiesen, bleibt noch die Möglichkeit, die Prüfung anzufechten. Wir zeigen dir, ob sich eine Anfechtung lohnt und wie das funktioniert.

Lohnt sich das Anfechten einer Prüfung an der Uni?



Die Frage, die sich viele bei einer nicht bestandenen oder schlecht abgeschlossenen Prüfung stellen, ist, ob sich der Aufwand einer Anfechtung überhaupt lohnt. Generell birgt eine Anfechtung kaum Risiken, wenn sie gut begründet ist. Eine Prüfung anzufechten, obwohl deine Klausurvorbereitung einfach nicht gründlich genug war, ist natürlich nicht sinnvoll. Bestehen aber begründete Zweifel an der Bewertung, der Korrektur oder dem Prüfungsverfahren, ist eine Anfechtung durchaus gerechtfertigt.

Besonders bei Prüfungen, die ein wichtiger Teil der Abschlussnote sind, Prüfungszulassungen oder Drittversuchen nutzen mittlerweile viele Studenten ihr Recht, Prüfungen anzufechten, da andernfalls auch der Abbruch des Studiums drohen kann.

Das einzige Risiko, welches du trägst, besteht darin, dass keine Fehler nachgewiesen werden können und der Erfolg damit ausbleibt. Wird eine Neubewertung erzielt, hast du ausschließlich die Chance auf eine bessere Note, da diese bei einer zweiten Korrektur nicht herabgesetzt werden darf.

Auch ein Plagiatsvorwurf kann angefochten werden. Um dich davor zu schützen und später hohe Erfolgschancen zu haben, solltest du immer alle Unterlagen, auch Schmierzettel und Notizen, aufheben.

Welche Fehler kann man anfechten?



Was in den meisten Fällen nicht geltend gemacht werden kann, ist eine nachträglich festgestellte Krankheit. Die sogenannte „unerkannte Prüfungsunfähigkeit“ ist oft unzulässig, da die Studierenden direkt vor der Klausur nochmal belehrt werden, dass sie im Falle einer Krankheit noch vor dem Austeilen zurücktreten müssen.

Alle anderen Fehler, die man bei einer Anfechtung anbringen kann, unterteilen sich in Bewertungs- und Verfahrensfehler. Zu den Bewertungsfehlern zählt alles, was die Beurteilung der Prüfung beeinflusst. Oft ist es schwer, Bewertungsfehler nachzuweisen, da der Prüfer einen großen Spielraum bei der Gestaltung der Fragen, Antworten und der Punkteverteilung hat. Zu dieser Art Fehlern gehören:

• richtige Antworten, die als falsch angestrichen wurden
• Antworten die vom Prüfer übersehen wurden (z.B. auf der Rückseite)
• falsch gestellte Prüfungsfragen
• nicht berücksichtigte Folgefehler
• Befangenheit des Prüfers
• falsche Bewertung (Minuspunkte für falsche Antworten)


Verfahrensfehler betreffen einen gestörten Prüfungsablauf und variieren je nach Hochschule oder sogar Fakultät, da diese unterschiedliche Prüfungsvorschriften haben. Überschreiten diese Störungen ein gewisses Maß, musst du dich direkt vor bzw. während der Prüfung beschweren, damit der Verfahrensfehler geltend gemacht werden kann. Häufig treten folgende Verfahrensfehler auf:

• Schlechte Prüfungsbedingungen (z.B. Lärm oder kein geeigneter Arbeitsplatz)
• Unzuständigkeit von Prüfern
• Nicht ausreichende Prüfungszeit
• Verstöße gegen die individuellen Prüfungsvorschriften


Wie läuft die Anfechtung einer Prüfung ab?



Wenn es sich nicht um einen Verfahrensfehler handelt, der unverzüglich gemeldet werden muss, wartest du zunächst auf deine Prüfungsergebnisse. Nachdem du die Resultate erhalten hast, folgt die Klausureinsicht. Diese findet entweder für alle Studenten zu bestimmten Terminen statt, oder muss beantragt werden.

Bei der Klausureinsicht gibt es einiges zu beachten. Auch wenn die Prüfung zu diesem Termin schon einige Zeit zurückliegt und ein Teil des Stoffs schon wieder vergessen wurde, muss man diesen nochmal auffrischen. Wer einen Korrekturfehler finden und mit einem Prof verhandeln will, muss auch wissen, worüber er redet.

Hast du einen augenscheinlichen Fehler gefunden, wendest du dich zuerst an den wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Betreuer, der vor Ort ist. Dabei ist es wichtig, immer höflich zu bleiben. Gute Professoren können Korrekturfehler eingestehen, da bei vielen Prüflingen die Konzentration zwischendurch auch nachlassen kann. Kommt es allerdings zum Ernstfall und die Professoren verweigern jegliche Erklärung oder Einsicht, ist das der Zeitpunkt für die offizielle Anfechtung des Prüfungsergebnisses.

Es wird empfohlen, sich bei einer Anfechtung von einem Anwalt beraten zu lassen, da dieser die Erfolgschancen einschätzen und eine Strategie aufzeigen kann. Aber auch im Alleingang folgt ein Widerspruchsschreiben, in dem sachlich erklärt wird, warum du die Prüfung für fehlerhaft hältst. Bei Korrekturfehlern gehören dazu zum Beispiel Belege aus der Fachliteratur.

Der Widerspruch muss innerhalb kurzer Zeit eingereicht werden, damit die Fristen für eine Anfechtung nicht abgelaufen sind. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland und Hochschule. Viele Professoren werden nach diesem Schreiben ihre Bewertung nochmal überprüfen, damit weitere Konsequenzen vermieden werden. Ist das nicht der Fall, findet die Anfechtung vor Gericht statt.

War die Anfechtung erfolgreich, kann das mehrere Folgen haben. Grundsätzlich gilt: lagen Bewertungsfehler vor, wird die Prüfung entweder von demselben Dozenten oder einem neuen Prüfer nochmals korrigiert. Gab es Verfahrensfehler während der Prüfung, muss diese meist wiederholt werden, allerdings nicht von allen Prüfungsteilnehmern sondern lediglich von dir.

Du siehst, eine Uni Prüfung anzufechten kann sich zeitlich ziehen und ähnlich wie bei einer Studienplatzklage brauchst du auf jeden Fall einen langen Atem.

Was kostet es, eine Prüfung anzufechten?



Die Anfechtung vor Gericht ist nur kostenpflichtig, wenn du den Fall verlierst, da dann Gebühren in Höhe von etwa 100€ anfallen können. Entscheidest du dich dafür, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, kommen auch Anwaltskosten auf dich zu. Es gibt Kanzleien, die sich auf Anfechtungen und Studienrecht spezialisiert haben und demnach mit Erfahrung und Präzedenzfällen punkten können. Die Kosten für diese Anwälte können aber deutlich höher als die gesetzlichen Gebührensätze ausfallen.

Fazit:
Für alle Studenten sollte es selbstverständlich werden, Klausuren einzusehen und höflich zu hinterfragen. Wenn schwerwiegende Fehler gemacht worden, welche die Abschlussnote und das zukünftige Leben beeinflussen können, ist eine Anfechtung der Prüfung durchaus sinnvoll. Dabei ist es wichtig, eine Anfechtung professionell und fristgerecht anzugehen.

Bildquelle: Vielen Dank an succo für das Bild (©succo/www.pixabay.de)

Diese Artikel könnten dich auch interessieren:
Darf ich meine Klausur einsehen?
Am Prüfungstag krank - was tun?
Antrag an den Prüfungsausschuss
Anwesenheitspflicht an der Uni
Weitere Artikel zum Thema Recht anschauen

Kommentare

Deine Meinung ist gefragt.
Um einen Kommentar abzugeben, bitte "Einloggen" oder "neu anmelden".