Studentenrecht von A bis Z

Studentenrecht von A bis Z
Was macht das Studentenrecht aus? In welchen Fällen kann ich rechtlich gegen meine Hochschule vorgehen? Und wie mache ich von meinem Studentenrecht Gebrauch? Wir zeigen dir von A bis Z alle Fälle, in denen du rechtliche Schritte gegen die Hochschule einleiten kannst.

Anrechnung von Leistungsnachweisen, Leistungspunkten und Studienzeiten


Erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen an der gleichen oder einer anderen Hochschule können auf das aktuelle Studium angerechnet werden. Dies gilt auch für im Ausland erbrachte Leistungen, vor allem wenn es sich um Sprachkenntnisse handelt. Allerdings wird nicht jede Leistung automatisch anerkannt. Weist der zuständige Prüfungsausschuss wesentliche Unterschiede (zum betreffenden Fach) hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nach, dann kann er eine Anrechnung ablehnen. Ein Antrag auf Anerkennung anderweitig erworbener Kompetenzen muss in jedem Fall im Vorfeld schriftlich gestellt werden.

Anwesenheitspflicht


In den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen darf eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht nicht festgelegt sein, zumindest nicht für Vorlesungen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, die tatsächlich eine Anwesenheitspflicht erfordern. Alle Infos zur Anwesenheitspflicht an der Hochschule findet ihr in einem ausführlichen Beitrag in unserem Magazin.

BAföG


BaföG wird gewährt, wenn die finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichen, um dem Studierenden die Ausbildung zu finanzieren. Förderungsberechtigt ist jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Daueraufenthaltsrecht bis zum 30. Lebensjahr (für Masterstudenten bis zum 35. Lebensjahr). Spätestens ab dem fünften Semester sind Leistungsnachweise erforderlich, die nahelegen, dass das Ausbildungsziel auch erreicht wird. Wie lange eine Förderung gewilligt wird, ist unterschiedlich, allerdings hat man im Anschluss meist die Möglichkeit eines Studienkredits etwa von der KfW.

Hochschulgesetze


Bildung ist Ländersache! Darum hat jedes Bundesland ein Landeshochschulgesetz. Diese orientieren sich an einem bundesweiten Hochschulrahmengesetz. Unterschiede auf Landesebene gibt es daher nur im Detail, etwa Festlegungen zu Studiengebühren. Die einzelnen Hochschulen haben zudem eigene Studien- und Prüfungsordnungen (siehe unten).

Klausureinsicht


Ja, du darfst deine Klausuren im Studium einsehen. Und das solltest du im Zweifelsfall auch einfordern. Alles Wissenswerte zur Klausureinsicht haben wir im magazin für euch zusammengetragen.

Mietrecht


WG, Wohnheim oder eigene Wohnung? Alles Wissenswerte zum Thema Mietrecht bei der ersten eigenen Wohnung bzw. in WG oder Studentenwohnheim findest du im Uniturm.de Magazin.

Plagiate


Ein Plagiat stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und meint im Hinblick auf das Studium das Abschreiben oder Kopieren fremder Inhalte ohne die explizite Kennzeichnung des ursprünglichen Autors, z.B. in Fußnoten und Literaturverzeichnis.
Welche Konsequenzen Plagiate für Studenten haben können, zeigen wir dir in unserem ausführlichen Artikel über Plagiate.

Prüfungsordnung


Die Prüfungsordnung regelt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung, zum Beispiel Voraussetzungen, Ablauf und Fristen. Sie ist rechtsverbindlich und bildet die Basis für die Studienordnung.

Prüfungsstoff


In der Prüfung muss nicht zwangsläufig nur der Vorlesungsstoff drankommen. Theoretisch darf alles abgefragt werden, was laut Prüfungsordnung zulässig ist. Außerdem muss der Schwierigkeitsgrad der zu erwerbenden Qualifikation entsprechen. Hierbei kann es für den Studenten allerdings schwierig werden, die Prüfung anzufechten, weil das sehr subjektiv und schwer zu beweisen ist.

Prüfungsunfähigkeit


Alle Informationen zum krankheitsbedingtem Prüfungsausfall bekommt ihr im Magazin.

Regelstudienzeit


Die Regelstudienzeit ist durch die Prüfungs- und/oder Studienordnung festgelegt. Allerdings orientieren sich die Hochschulen weitgehend an der Hochschulgesetzgebung. Ein Bachelor dauert demnach 6 bis 8 Semester, ein Master 2 bis 4. Ein Überschreiten der Regelstudienzeit ist grundsätzlich zulässig (oft, besonders in Diplomstudiengängen, außerdem unumgänglich). Wie viele Semester man „dranhängen“ darf, regeln die Hochschulen.

Studienordnung


Die Studienordnung legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein Studium fest. Die Studienordnung wird von der Hochschule aufgesetzt und bewegt sich im Rahmen des Hochschulgesetzes. Rechtliche Rahmenbedingungen sind in der zugehörigen Prüfungsordnung geregelt. Die Studienordnung beschreibt Prüfungsziele, Studieninhalte usw.

Studienplatzklage


Voraussetzungen, Ablauf und Kosten einer Studienplatzklage haben wir euch ausführlich in unserem Magazin zusammengestellt. Wichtg: Den Studienplatz einzuklagen ist ein teures Unterfangen und nicht zwangsläufig erfolgsversprechend. Daher überlegt euch gut, ob die Klage wirklich notwendig ist!

Studienplatztausch


Ein Studienplatztausch zwischen zwei oder mehr (das nennt sich dann Ringtausch) Studenten ist grundsätzlich kein Problem, ist allerdings an ein paar Bedingungen geknüpft. Voraussetzungen sind vor allem gleiches Fach, gleiches Fachsemester und gleicher Prüfungsstand. Vor einem Tausch sollte man die Genehmigung im Studentensekretariat einholen und sich über Bedingungen an der neuen Hochschule (Studiengebühren, Prüfungsanspruch u.a.) informieren. In einigen Studiengängen ist ein Tausch nur bis zum einem bestimmten Zeitpunkt möglich (etwa Medizin). Wichtig: Ein Anspruch auf Studienplatztausch besteht nicht.

Wiederholungsprüfung


Nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden. In der Regel geht das einmal. Fällt man auch dort durch, muss man das Modul noch einmal absolvieren. Die Wiederholungsfristen und das Verfahren legt der zuständige Prüfungsausschuss fest.

Bildquelle: Vielen Dank an Morgan4uall für das Bild (© Morgan4uall/www.pixabay.de).

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