Das Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung

Das Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung
Als älteste politische Stiftung Deutschlands hat sich die Friedrich-Ebert-Stiftung vielerlei Zielen verschrieben. Dazu zählen nicht nur Forschung und die Förderung von Bildung und Studien, sondern auch die internationale Entwicklungszusammenarbeit.

Insbesondere die Chancengleichheit im Bereich der Begabtenförderung liegt der FES sehr am Herzen. Jedes Jahr werden ungefähr 2500 Studierende und Promovierende durch ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung gefördert. Darunter finden sich etwa 250 Stipendiaten und Stipendiatinnen, welche für ihr Studium nach Deutschland gekommen sind. Das Programm richtet sich auch an jene, die als Erste ihrer Familie den Schritt Richtung Studium wagen oder einen Migrationshintergrund haben. Jeder soll eine faire Chance bekommen.



Welche Werte liegen der Friedrich-Ebert-Stiftung zugrunde?


Friedrich Ebert selbst hat in seinem Testament zu dieser Stiftung angeregt und bereits zwei Tage später wurde die Friedrich-Ebert-Stiftung am 02.März 1925 auch gegründet. Noch heute wird der Wille des ersten Reichspräsidenten der Weimarer Republik fortgeführt. Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit bilden die Pfeiler der Stiftung und beziehen sich dabei nicht nur auf Deutschland, sondern bewegen sich auch auf internationaler Ebene.

Junge Menschen mit Begabung und gesellschaftspolitischem Engagement sollen ungeachtet ihrer Herkunft freien Zugang zu Studium und Forschung erhalten. Es soll verhindert werden, dass Schüler/Studenten aus ärmeren Verhältnissen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln ihr Potenzial nicht entfalten können.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Friedrich-Ebert-Stiftung zählen neben der Begabtenförderung auch Forschung, internationale Verständigung und Zusammenarbeit sowie die politische und gesellschaftliche Bildung auf Basis von Demokratie und Pluralismus.

Ein Stipendium bei der Friedrich-Ebert-Stiftung – Was ist das?


Ein Stipendium ist ein wesentliches Element der Begabtenförderung. Der oder die Begünstigte, der Stipendiat/die Stipendiatin, erhält in erster Linie eine finanzielle Unterstützung. Im Fall von Studenten oder Doktoranden werden die Lebenserhaltungskosten sowie Kosten für Forschung und Materialkosten abgedeckt. Stipendien durch Stiftungen beinhalten zumeist noch weitere Fördermaßnahmen in Form von beispielsweise Seminaren, Gruppenaktivitäten oder individuelle Förderung.

Wer hat Anspruch auf ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung?


Grundsätzlich kann sich jeder mit Hochschulreife oder Student bewerben, der anstrebt ein Studium zu absolvieren oder es bereits tut, die Voraussetzungen für das Stipendium erfüllt und neben dem BAföG weitere finanzielle Unterstützung für sein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule benötigt.

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung erfüllen?


Grundvoraussetzung für ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung ist für alle Bewerber eine Studienplatzzusage bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule. Natürlich sind wie bei den meisten Stipendien überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium notwendig, die nachweisbar sein müssen.

Getreu der Werte der Friedrich-Ebert-Stiftung ist ein vorheriges gesellschaftspolitisches Engagement (z.B. Tätigkeit als Schulsprecher/in, Mitarbeit in der Fachschaft, Jugendarbeit, Mitwirkung in Verbänden oder in zum Umfeld der Friedrich-Ebert-Stiftung passenden politischen Organisationen) sowie die Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie unabdinglich. Weiterhin besteht zwar keine Pflicht, dennoch wäre es wünschenswert, wenn du dich an einer der mehr als 70 Hochschulgruppen im In- und Ausland beteiligst und aktiv einbringst.

Den dritten Schwerpunkt bildet deine Persönlichkeit. Attribute wie politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit sowie Selbstreflexion sollten größtenteils auf dich zutreffen.

Studienanfänger/innen: Für den Fall, dass jemand auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, damit er oder sie ein Studium überhaupt beginnen kann, vergibt die FES auch Stipendien ab Studienbeginn. Dafür muss der/die Bewerber/in mindestens die Fachhochschulreife mit einer Abschlussnote von 2,0 oder besser erlangt haben, eine Studienplatzzusage muss vorliegen, er/sie darf vorher noch nie an einer Hochschule eingeschrieben gewesen sein und er/sie braucht die Berechtigung den BAföG-Höchstsatz zu erhalten.

Außerdem muss die Bewerbung fristgerecht eingegangen sein. Sollte der/die Studienanfänger/in nicht den BAföG-Höchstsatz erhalten und/oder eine Abschlussnote schlechter als 2,0 besitzen, kann sich der/die Betroffene nach Erhalt erster überdurchschnittlicher Leistungsnachweise (meist Ende des ersten Semesters) ganz regulär ohne weitere formale Voraussetzungen für die Grundförderung durch ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben.

Ausländische Bewerber/innen: Bewerber aus dem Ausland sind verpflichtet ausreichende Deutschkenntnisse vorzuweisen.

Wie stehen die Chancen für ausländische Studenten auf ein Stipendium der FES?


Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, sind die Chancen auf ein Stipendium ebenso groß wie bei inländischen Bewerbern. Von den etwa 250 ausländischen Stipendiaten werden bis zu 40 Personen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa jährlich in das Förderprogramm aufgenommen.

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Welche Förderung erhalte ich?


Neben der finanziellen Unterstützung umfasst das Förderprogramm der Friedrich-Ebert-Stiftung außerdem folgende Punkte:

1. Ein umfassendes Seminarprogramm bietet dir die Möglichkeit deine sozialen und fachlichen Kompetenzen zu stärken und neue Perspektiven auf Politik und Gesellschaft zu gewinnen.

2. Die Hochschulgruppen sind eine gute Möglichkeit, um Kontakte zu knüpfen und dich weiterhin gesellschaftspolitisch zu engagieren.

3. Ungefähr 480 Vertrauensdozenten/-dozentinnen beraten dich vor Ort, um dich an ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen und dich individuell zu unterstützen.

4. Auslandsaufenthalte werden ausdrücklich unterstützt durch Zuschüsse für Reisekosten, Studiengebühren, Sprachkurse und Praktika von bis zu zwölf Monaten.

5. Ausländische Studenten erhalten besondere Unterstützung, um für sich ein geeignetes gesellschaftliches Projekt zu finden und sich getreu ihrer Ideale für heimatländische, deutsche oder internationale Themen engagieren zu können.

Wie viel Geld bekommt man bei einem Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung?


Die Beträge zwischen ausländischen und inländischen bzw. deutschen Studenten weichen voneinander ab.

Ausländischen Stipendiaten und Stipendiatinnen steht ein Festbetrag von 650€ (Bachelor/Diplom/Magister/Staatsexamen) und im Master ein Betrag von 750€ im Monat zur Verfügung. Zusätzlich werden die Kosten für die Krankenkasse übernommen und Studentinnen mit Kind bekommen einen Familienzuschlag in Höhe von 276€ monatlich.

Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit erhalten einen monatlichen Betrag von bis zu 649€ - unabhängig davon, ob Bachelor/Diplom/Magister/Staatsexamen oder Master. Darüber hinaus wird ihnen ein Festbetrag von 300€ im Monat als Studienkostenpauschale zur freien Verfügung zugesprochen. Abhängig von der generellen finanziellen Situation des Bewerbers werden weiterhin bis zu 71€ für die Krankenversicherung und bis zu 15€ für die Pflegeversicherung monatlich übernommen. Stipendiatinnen mit Kind können 155€ Familienzuschlag monatlich bekommen.

Erhalte ich als Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung kein BAföG mehr?


Die Höhe des Stipendiums wird an dein BAföG und das Einkommen deiner Eltern angepasst. Das bedeutet, dass du auch weiterhin wie gewohnt BAföG erhalten wirst und zusätzlich einen im Voraus berechneten, festen Betrag durch die Friedrich-Ebert-Stiftung.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung ab?


Der Einstieg in den Bewerbungsprozess erfolgt durch eine Online-Bewerbung, welcher einen Fragebogen zu deinen persönlichen Angaben beinhaltet. Bei diesem Schritt werden noch keine zusätzlichen Unterlagen benötigt. Ist der erste Eindruck positiv ausgefallen, erhältst du im Verlauf der nächsten Wochen eine Aufforderung weitere Unterlagen einzusenden. Hier befindest du dich in Phase zwei. Wenn soweit alles passt, folgen auch schon zwei persönliche Gespräche mit einem/einer Vertrauensdozenten/in deines Fachbereiches und einem Mitglied des Auswahlausschusses.

Bei diesen Gesprächen wollen sie deinen Charakter und deine Persönlichkeit kennen lernen und herausfinden, ob diese mit den Werten der Stiftung übereinstimmen. Das Bild, welches du vermittelst, fließt unmittelbar in die Entscheidung über eine Stipendiums-Vergabe mit ein. In der vierten und letzten Phase heißt es noch einmal warten und auf die Zusage des Ausschusses hoffen.

Bitte beachte bei deiner Bewerbung, dass der Prozess bis zu 7 Monate dauern kann.

Welche Unterlagen werden bei der Bewerbung um ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung benötigt?


Folgende Unterlagen sind in Phase 2 des Bewerbungsverfahrens innerhalb der nächsten 3 Wochen hochzuladen (eine Gesamtgröße von 4 MB und die Größe eines einzelnen Dokumentes von 1 MB dürfen dabei nicht überschritten werden):

Motivationsschreiben

• lückenloser, tabellarischer Lebenslauf

• ausformulierter Lebenslauf (max. 2 Seiten)

• Dokument über die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)

• Studienplatzzusage oder aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, aus der Fach- und Hochschulsemesterzahl sowie Studienfächer hervorgehen (bei Masterstudiengängen genügt zunächst die Studienplatzzusage)

• Beleg über die Höhe des BAföG-Anspruchs (durch den Online-BAföG-Rechner oder einen BAföG-Bescheid)

• kurze Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Situation

• gegebenenfalls ein Passbild

• chronologische Zeugnisse über eventuelle Berufsausbildung oder Berufstätigkeiten

• zwei Gutachten z.B. von Hochschullehrern/innen, ehemaligen Oberstufen- oder Berufsschullehrern/innen, oder Dozenten/innen vom Studienkolleg/Sprachkurs

• Bachelor-Studium: Bescheinigung der Hochschule über bisher erworbene Studien- und Prüfungsleistungen (falls vorhanden) + selbst erstellte chronologische Übersicht der Leistungsnachweise nach Semestern geordnet

• Master-Studium: Bachelor-Zeugnis, ggf. Bescheinigung der Hochschule über sämtliche bisher erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen

• ausländische Studenten: Nachweis der Deutschkenntnisse (mit min. DSH-2 bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mit Stufe 4 bestandener "Test Deutsch als Fremdsprache" oder "Zertifikat C 1" des Goethe Instituts)

• für geflüchtete Studierende: Sprachzeugnis, Aufenthaltsstatus und 1 Gutachten



Welche Fristen sind bei der Bewerbung für ein Stipendium der FES einzuhalten?


Nachfolgend wird dir aufgelistet in welcher Phase deines Studiums du dich an welche Fristen bei der Bewerbung für ein Stipendium der FES halten solltest:

Grundförderung für Deutsche und Bildungsinländer/innen:
• Studienanfänger/innen: vor oder zu Beginn des 1. Hochschulsemesters (WiS bis 31.10. / SoS bis 30.04.)

• Bachelor-/Diplom-/Magisterstudierende sowie Studierende mit Ziel Staatsexamen: nach dem 1. Semester und spätestens bis 3 Semester vor Ende der Regelstudienzeit

• Masterstudierende: vor oder zu Beginn des 1. Semesters (WiS bis 31.10. / SoS bis 30.04.)

• Medizinstudierende: nach dem 4. Semester bzw. nach dem Physikum bis Ende 6. Semester

Grundförderung für Ausländer/innen:
• Bachelor-/Diplom-/Magisterstudierende sowie Studierende mit Ziel Staatsexamen: nach dem 1. Semester und spätestens bis 3 Semester vor Ende der Regelstudienzeit

• Masterstudierende: vor oder zu Beginn des 1. Semesters (WiS bis 30.11. / SoS bis 31.05.)

• Medizinstudierende: nach dem 4. Semester bzw. nach dem Physikum bis Ende 6. Semester

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Muss ich nach Ablauf meines Stipendiums an die Friedrich-Ebert-Stiftung etwas zurückzahlen?


Nein, keine Sorge. Anders als beim BAföG muss ein Stipendium nicht zurückgezahlt werden.

Welche Erfahrungen haben ehemalige Stipendiaten der FES gemacht?


Erfahrungsberichte zeigen, dass das Förderprogramm der Friedrich-Ebert-Stiftung nicht nur dazu beiträgt, dass du dich ohne finanzielle Sorgen ganz und gar auf dein Studium konzentrieren, sondern dich auch außerhalb dessen in verschiedenen Bereichen weiterentwickeln kannst. Du erhältst die Möglichkeit viele wertvolle Kontakte zu knüpfen, dich mit anderen Menschen auszutauschen und dich auf sozialer sowie wirtschaftspolitischer Basis einzubringen und wichtige Erfahrungen für dein späteres Berufsleben zu sammeln.

Gibt es auch ein Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung?


Neben dem Stipendium für inländische und ausländische Studenten vergibt die Friedrich-Ebert-Stiftung auch Stipendien an Doktoranden, welche durch ihre überdurchschnittlichen Leistungen während ihres Studiums besonders herausgestochen sind und deren wissenschaftliches Vorhaben die Forschung bereichert. Auch hier können sich sowohl Ausländer, die in Deutschland promovieren, als auch deutsche bzw. inländische Doktoranden bewerben.

Können alle Studiengänge durch die FES gefördert werden?


Generell werden fast alle Studiengänge für ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung zugelassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, auf die das nicht zutrifft:

- reine Auslandsstudiengänge außerhalb der EU
- Medizinstudiengänge bis zum Physikum
- Promotionen und Fort- und Weiterbildungen im Fachbereich Medizin
- Zweitstudiengänge (nur bei dem Programm 'Grundförderung für Deutsche und Bildungsinländer/innen')
- Teilzeitstudiengänge
- 2-semestrige Masterstudiengänge
- Studien-/Promotionsabschlussphasen

An wen kann ich mich wenden, falls ich noch Fragen habe?


Bei weiteren Fragen ist es ratsam sich direkt an die Friedrich-Ebert-Stiftung zu wenden. Auf der Website der Friedrich-Ebert-Stiftung finden sich direkte Ansprechpartner für Stipendium-Bewerber.

Bildquellen
Titelbild: Vielen Dank an fes.de für das Bild (©www.fes.de)
Fließtext: Vielen Dank an fes.de (©www.fes.de) und Free-Photos (©Free-Photos /www.pixabay.com) für die Bilder


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