Google darf massenhaft Bücher digitalisieren – Jahrelanger Rechtsstreit beendet

Google darf massenhaft Bücher digitalisieren – Jahrelanger Rechtsstreit beendet
Die amerikanische Schriftstellervereinigung Authors Guild versucht seit Jahren, neben vielen anderen Verbänden weltweit, sich gegen das Mammutprojekt „Google Books“ zu wehren. Der Hauptkritikpunkt der Autoren ist dabei, dass durch Google Bücher digitalisiert und verbreitet werden, ohne dass die Autoren der Bücher dafür bezahlt werden. Dies verstößt der Website des Verbandes zufolge gegen das Urheberrecht, auch wenn nur Teile – sogenannte „snippets“ – der Bücher frei zugänglich sind.

Wieso gibt es den Streit um Google Books?

2004 kündigte Google an, millionenfach Bücher digitalisieren und wie eBooks online zugänglich machen zu wollen.

Dadurch, so ist zu vermuten, wollte und will das Unternehmen seine Position als wichtigste Suchmaschine im Netz stärken und seine Basis für Werbeeinnahmen ausweiten. Bibliotheken kooperieren weltweit vor allem deswegen mit Google – lassen dem Unternehmen also Bücher, Zeitschriften etc. zukommen – weil es ihnen selbst nicht erlaubt wäre, die eigene Sammlung zu digitalisieren. Wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, ist es Bibliotheken nicht erlaubt, diese eigenwillig zu vervielfältigen. Dasselbe gilt eigentlich auch für Unternehmen wie Google.

Diese Tatsache veranlasste die Authors Guild 2005 dazu, eine Klage gegen Google einzureichen, in der sie dem Unternehmen Urheberrechtsverletzungen vorwarfen. Hinzu gesellten sich andere Organisation mit eigenen Klagen, wie zum Beispiel die Association of American Publishers.

Was sind die Argumente des Streits?

Google argumentiert, dass sein Suchprogramm inklusive der gescannten Bücher große Vorteile für die Öffentlichkeit bringe, was man schwer abstreiten kann. Das Recherchieren von Werken im Internet hat sich durch Google Books stark vereinfacht, man kann schnell herausbekommen, ob zum Beispiel ein bestimmtes Buch für eine wissenschaftliche Arbeit nützlich ist, da man einfach ins Inhaltsverzeichnis schauen kann.

Aus diesem Grund möchte Google, dass das Urheberrecht in diesem Fall unter den Rechtsbegriff „Fair Use“ fällt, womit das Argument einer Verletzung des Urheberrechts ausgehebelt wäre. „Fair Use“ bedeutet dabei, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf eine Art und Weise verwendet wird, bei der es trotz dieses Schutzes verwendet und verbreitet werden darf. Andere Beispiel dafür sind im amerikanischen Recht Parodien oder Zitate.

Dagegen argumentieren die erwähnten Verbände, dass sie es eben nicht für „Fair Use“ halten, wenn ein kommerziell ausgelegtes Unternehmen, dass auch von dem Digitalisieren der Bücher profitiert, sich unter das Label „Fair Use“ stellt und damit einer Beteiligung der Autoren entgeht. Die Authors Guild glaubt, dass Autoren grundsätzlich dafür kompensiert werden sollten, wenn Unternehmen ihre Werke – egal auf welche Weise und auch, wenn es sich nur um „Snippets“ handelt – kommerziell nutzen.

Im Oktober 2008 sah es zunächst aus, als würde eine Einigung erzielt werden, mit der beide Seiten zufrieden sein könnten – Google hätte das Projekt fortführen können und Autoren und Verlage wären beteiligt worden. Aber aus Angst davor, dass Google sich ein unumstößliches Monopol auf dem digitalen Buchmarkt sichern würde, lehnte die amerikanische Justiz den Vorschlag ab.



Wie sieht das Ganze im Deutschen Rechtsraum aus?

In Deutschland ist die Kontroverse noch nicht so weit fortgeschritten wie in den USA. Die ersten Bibliotheken, die hier mit Google zusammenarbeiten, haben bisher nur ihre urheberrechtsfreien Werke zur Verfügung gestellt. Der Geltungsbereich der bisherigen Vereinbarungen zu Google Books beschränkt sich auf die USA, Kanada, Großbritannien und Australien.

In Europa können urheberrechtlich geschützte Werke daher bisher nur unter ausdrücklicher Erlaubnis in die Digitalisierung mit aufgenommen werden. Viele bewerten diesen Ausschluss der EU von der Digitalisierung der Bücherwelt kritisch. In der EU Kommission arbeitet man an einer Urheberrechtsreform, die hier Abhilfe schaffen könnte, berichtet irights.info: „Bibliotheken sollen digitale Werke auch per Fernzugriff über Intranet anbieten können. Museen und Archiven soll ein „Freiraum“ ermöglicht werden, ihre Bestände einfacher zu digitalisieren.“

Was aber genau passiert, wenn Google die Bücherwelt der USA erst einmal durchgescannt hat und nach Europa herüberwandert, ist bisher schwer abzusehen.

Der aktuelle Stand

Nachdem 2013 ein Richter zugunsten von Google entschieden hatte, dem Unternehmen also den Stempel „Fair Use“ für sein Projekt gab, war die Authors Guild noch einmal in ein Berufungsverfahren gegangen. Dieses ist 2016 gescheitert. Entscheidendes Argument der Richter war dabei unter anderem, dass Google Books eher Informationen über ein Werk, als das Werk selbst verbreite.

Zunächst sieht es also aus, als hätte der Internet Gigant Google gewonnen. Er kann weiterhin Millionen von Büchern digitalisieren und in Teilen verbreiten. Autoren und Verlage sehen dafür nach wie vor kein Geld.

Was bedeutet das für die Zukunft? Die Vor- und Nachteile

Zunächst einmal hat sich Google seine Stellung als Suchmaschinen Riese im Internet gesichert und sie sogar noch ausgeweitet. Das mag man finden, wie man will. Dadurch, dass das Unternehmen nun unter dem Label „Fair Use“ handeln kann, stellt sich die Frage, was das für die Zukunft bedeutet.

Vorteile
Zugänglichkeit: Ein riesiger Vorteil entsteht hier, zumindest mittelfristig, für Studierende, Wissenschaftler und insgesamt für Literaturinteressierte. Wenn Google sein vorgegebenes Tempo beibehält, wird in einigen Jahren wahrscheinlich der gesamte Kanon aller wichtigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen digitalisiert sein und für die Volltextsuche zugänglich sein.

Es wird also wie bei Google Scholar jederzeit möglich sein, zum Beispiel anhand von Textbeispielen genau die Bücher zu finden, die man für seine aktuelle Hausarbeit braucht.

Zunehmende Verkaufszahlen: Unter bestimmten Umständen könnte es sogar sein, dass das Projekt von Google sich auch für Autoren vorteilhaft auswirken kann, wenn zum Beispiel die Verkaufszahlen von Büchern steigen, da Teile von diesen zugänglich gemacht werden. Dies könnte der Fall sein, wenn sich jemand über den Kauf eines Buches unsicher ist, durch einen Blick ins Buch dann aber doch überzeugt wird. Selbstverständlich könnte aber auch das Gegenteil eintreten.

Informationsfreiheit: Für viele, die die komplett freie Zugänglichkeit von Informationen im Netz befürworten, ist diese neue Entwicklung ein Meilenstein auf dem Weg zu einer freieren Gesellschaft. So zum Beispiel Robinson Meyer, Autor bei
The Atlantic, der seinen Artikel zu dem Thema mit „Information just got a little more free“ (Die Informationen sind gerade ein bisschen freier geworden) untertitelt.

Nachteile
Ablehnung durch Autoren und Verlage: Langfristig mag sich die Entscheidung des amerikanischen Gerichts allerdings als problematisch erweisen und genau die Vorteile, die sie zunächst verspricht, ins Gegenteil verkehren. Was zum Beispiel eine Folge der Nicht-Beteiligung von Autoren sein könnte ist, dass diese ihre Werke nicht mehr an Bibliotheken geben, die mit Google kooperieren.

Abnehmende Verkaufszahlen: Außerdem könnte es generell einen negativen Effekt auf die Einkünfte von Autoren und Verlagen haben, wenn große Teile ihrer Bücher im Internet einsehbar sind. So genügt es vielen Menschen, bestimmte Passagen zu finden und zu lesen, um diese zum Beispiel in einer Arbeit zu zitieren, das gesamte Buch wird nicht mehr gebraucht.

Fazit Abschließend muss man festhalten, dass das Konzept des „Fair Use“ ein gutes und wichtiges Element im amerikanischen Recht und im Internet generell ist. Nur durch das „Beugen“ des Urheberrechts-Begriffes mithilfe von „Fair Use“ können die unglaublichen Mengen an kreativen Projekten und Interpretationen von bestehenden Werken entstehen, die das Netz zu dem machen, was es ist. Ohne diese Interpretationsfreiheit des Urheberrechts gäbe es keine Star Wars Parodien, keine Reviews, in denen auch mal eine Szene des jeweiligen Films oder Videospiels zu sehen ist, es gäbe praktisch keine Weiterbearbeitung von bestehenden Werken.

Man mag also von Google halten, was man will und man kann – durchaus berechtigt – Zweifel an den Motiven des Unternehmens haben. Aber der Weg zur fortschreitenden Befreiung von Informationen im Netz, der hier beschrittene wurde, ist ein notwendiger im Hinblick auf die digitalisierte Zukunft.

Bildquelle: Vielen Dank an 422737, geralt und Clovis_Cheminot für die Bilder (© 422737/www.pixabay.com) (© geralt/www.pixabay.com) (© Clovis_Cheminot/www.pixabay.com).

Diese Artikel könnten dich auch interessieren:
Kostenlose Skripte, Zusammenfassungen, Klausuren & Studienliteratur
Richtig zitieren im Studium
Überblick Studienliteratur
Günstige Studienliteratur: eBooks für Studenten
Weitere Artikel zum Thema Recht anschauen

Kommentare

Deine Meinung ist gefragt.
Um einen Kommentar abzugeben, bitte "Einloggen" oder "neu anmelden".