Auslands-BAföG – alles rund um die Finanzierung von deinem Auslandsstudium

Auslands-BAföG – alles rund um die Finanzierung von deinem Auslandsstudium

Wer bekommt Auslands-BAföG?


Grundsätzlich gilt: Wer im Inland BAföG bekommt oder zumindest einen Anspruch darauf hätte, wird in der Regel auch außerhalb von Deutschland mit dem Auslands-BAföG gefördert.

Wer allerdings seinen Anspruch auf BAföG im Inland verloren hat (zum Beispiel, weil er zu spät die Fachrichtung gewechselt hat oder zu lange über die Regelstudienzeit hinaus studiert hat), hat leider keine Erfolgsaussicht auf Auslands-BAföG vom Staat.

Wenn du hier bei uns nur deshalb kein BAföG bekommst, weil deine Eltern zu viel verdienen, kann es trotzdem sein, dass du Auslands-BAföG erhältst. Weil ein Auslandsstudium mehr kostet, sind die Förderbeträge von Auslands-BAföG höher als im Inland. Deswegen besteht die Chance, dass dein Antrag bewilligt wird!

Allgemeine Voraussetzungen für Auslands-BAföG


Folgende Voraussetzungen müssen darüber hinaus vorliegen, damit du Auslands-BAföG bekommst:

Dein ständiger Wohnsitz muss im Inland sein, du musst im Ausland eine Ausbildungsstätte besuchen, die einer Uni oder (Fach-)Hochschule im Inland gleichwertig ist und deine ausländische Ausbildung muss mindestens sechs Monate umfassen.

Wer weniger als ein Semester ins Ausland geht, hat keinen Anspruch auf Auslands-BAföG. Eine Ausnahme hiervon ist der Aufenthalt im Rahmen einer Hochschulkooperation. Hier kannst du auch „nur“ für 12 Wochen ins Ausland gehen.

Wie lange wirst du durch das Auslands-BAföG gefördert?


Ausbildung innerhalb der EU
Innerhalb der EU und in der Schweiz kann deine Ausbildung ohne zeitliche Begrenzung gefördert werden. Das heißt, du kannst theoretisch dein Studium komplett im Ausland absolvieren und hierfür von Anfang an mit Auslands-BAföG gefördert werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass du drei Jahre lang vor Studienbeginn in Deutschland gewohnt hast.

Beachten solltest du außerdem, dass die Regelungen zur Förderungshöchstdauer die gleichen wie im Inland sind. Du kannst also deinen Master in Schweden nicht beliebig in die Länge ziehen.

Ausbildung außerhalb der EU
Du kannst auch außerhalb der EU studieren und Auslands-BAföG beziehen. Generell muss der Auslandsaufenthalt aber für deine eigentliche Ausbildung förderlich sein.

Bei einem Studium außerhalb der EU oder der Schweiz beträgt die Förderungshöchstdauer in der Regel ein Jahr.

In Ausnahmefällen kann die Förderung auf bis zu 2,5 Jahre verlängert werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte für deine Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.

Übrigens: Auch Auslandspraktika können durch das Auslands-BAföG gefördert werden.

Voraussetzung ist, dass sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Praktika im Ausland vorliegen. Dazu gehört unter anderem, dass das Praktikum mindestens 12 Wochen dauert und für die Durchführung der Ausbildung erforderlich ist (Pflichtpraktikum). Für ein Pflichtpraktikum im Ausland beträgt die maximale Förderungsdauer wie bei einem Auslandsstudium außerhalb der EU 12 Monate.

Wie viel Auslands-BAföG bekomme ich?


Die Förderungshöhe variiert von Person zu Person und richtet sich grundsätzlich nach deinem Bedarf (Grundbedarf, Wohnpauschale, Zuschlag zur Krankenversicherung etc.).

Zusätzlich kannst du im Rahmen des Auslands-BAföG noch weitere Leistungen erhalten: Zum Beispiel für die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600€ für maximal ein Jahr) und die Reisekosten (einmalig für die Hin-&Rückreise). Für Studierende innerhalb der EU gibt es je Fahrt 250€. Befindet sich die Ausbildungsstätte außerhalb der EU und der Schweiz gibt es 500€ jeweils für die An- und Abreise.

Unter Umständen gibt es auch extra Zuschläge für die Krankenkasse.

Für ein Studium außerhalb der EU und der Schweiz und die damit verbundenen höheren Lebenshaltungskosten kann es darüber hinaus einen Auslandszuschlag geben. Seine Höhe unterscheidet sich von Land zu Land.

Beachte: Sowohl der Reisekostenzuschuss als auch der Zuschlag für die Krankenkasse werden zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Staatsdarlehen geleistet. Du musst also die Hälfte der Kosten nach Ende des Bewilligungszeitraumes zurückzahlen.

Wie stellst du deinen Antrag auf Auslands-BAföG?


Wenn du eine Förderung durch das Auslands-BAföG erhalten möchtest, solltest du dich frühzeitig darum kümmern. Frühzeitig heißt in dem Fall bestenfalls sechs Monate vor Beginn des Auslandsstudiums.

Natürlich kannst du den Antrag auch später stellen. Dies gilt sogar auch, wenn du bereits im Ausland bist. Allerdings kann es dann sein, dass du die Förderung erst viel später und auch nicht für alle Monate deines Auslandsaufenthaltes bekommst. Denn eine Beantragung von Auslands-BAföG für vergangene Zeiträume ist ausgeschlossen.

Reiche daher bereits so früh wie möglich all die Unterlagen ein, die du hast. Denn dann gilt das Datum als Zeitpunkt der (noch unvollständigen) Antragsstellung.

Die fehlenden Formulare (wie etwa die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Uni) kannst du nachreichen. Nur wenn du die Antragsunterlagen früh genug einreichst, hast du eine Chance, gleich zu Beginn deines Auslandsstudiums eine Förderung durch Auslands-BAföG zu erhalten.

Den Antrag stellst du bei dem zuständigen BAföG-Amt. Welches Amt die richtige Adresse für die Antragsstellung ist, hängt von dem Land ab, in dem du studieren möchtest. Für ein Auslandsstudium in Spanien ist der Antrag zum Beispiel in Heidelberg zu stellen, für Ausbildungen in Finnland ist das Studentenwerk Halle zuständig. Eine Übersicht über die Auslands BAföG Ämter findest du hier.

Verlierst du deinen Anspruch auf Inlands BAföG, wenn du im Ausland studierst?


Wenn du „nur“ ein Jahr im Ausland verbracht hast und danach wieder voll ins Studium in Deutschland einsteigst, bekommst du auch weiterhin BAföG. Vorausgesetzt natürlich, du hattest schon vorher einen Anspruch auf Inlands BAföG.

Deine Zeit, die du studienbedingt im Ausland verbracht hast, wird dir bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer im Inland (für das „normale“ BAföG) nicht zur Last gelegt. Das gilt jedenfalls dann, wenn du höchstens 12 Monate im Ausland studiert hast.

Zusammengefasst heißt das: Wenn du bereits vier Semester studiert hast und BAföG erhalten hast, dann ein Jahr im Ausland verbringst und wieder zurück kehrst, um die letzten zwei Semester deines Bachelors zu absolvieren, bekommst du für das verbleibende Jahr normales Inlands BAföG. Dein Aufenthalt im Ausland wird also praktisch gar nicht beachtet. Gut für dich! Denn du erhältst ein bis zwei Semester länger BAföG.

Achtung: Wenn der Auslandsaufenthalt in deiner Studienordnung vorgeschrieben ist und somit obligatorisch ist, werden dir die Auslandssemester sehr wohl auf deine Förderungszeit im Inland angerechnet. Unter Umständen hast du also nach Rückkehr keinen Anspruch auf Inlands BAföG mehr.

Bildquelle: Vielen Dank an Uta Herbert für das Bild (© Uta Herbert / pixelio.de).

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Kommentare

Userbild von pchan
31. Juli 2014 · 21:35 Uhr
pchan
Finde ich gut. Danke für den Artikel :-)
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