Formulierungen Arbeitszeugnis - Codes in der Beurteilung

Formulierungen Arbeitszeugnis - Codes in der Beurteilung
„Volle Zufriedenheit“, „stets bemüht“ oder „gewissenhaft gearbeitet“ – Vorgesetzte tricksen gern bei den Formulierungen im Arbeitszeugnis. Dabei hat sich ein allgemeingültiger Arbeitszeugnis Code durchgesetzt, der selbst die Schulnote 4 für das ungeübte Auge gut aussehen lässt.

Wir sagen euch, was unbedingt ins Arbeitszeugnis gehört und was welche Formulierung tatsächlich bedeutet. Immerhin ist die Beurteilung des Ex-Chefs neben Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf und Arbeitsproben das Wichtigste für den neuen Arbeitgeber, um euch einschätzen zu können.

Ein Arbeitszeugnis ist für den Arbeitgeber verpflichtend


In Deutschland sind Unternehmen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, euch ein Zeugnis auszustellen.

Es gibt ein einfaches Arbeitszeugnis, in dem lediglich Dauer und Art des Verhältnisses festgehalten werden und es gibt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer zusätzlichen Beurteilung eurer Leistung, eurer Qualifikation und eurem Verhalten am Arbeitsplatz. Diese qualifizierte Variante ist nach §109 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtend:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

In die Arbeitszeugnis Bewertung gehört außerdem der Grund für die Beendigung des Verhältnisses, Dank, Wünsche für die Zukunft und Bedauern (!) der Beendigung. Am wichtigsten für euch (und für zukünftige Arbeitgeber) ist aber die Beurteilung.

Beliebte Formulierungen im Arbeitszeugnis: „Der Mitarbeiter war stets bemüht“


Die Leistungsbeurteilung muss wohlwollend geschehen, um eure berufliche Zukunft nicht zu behindern. In den allermeisten Fällen klingt das auch ganz gut was der Chef so hineinschreibt, doch hinter den positiven Floskeln verbirgt sich teilweise auch erhebliche Kritik.

Ihr werdet „durch die Blume“ nach einem klassischen Schulnotensystem von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) bewertet. Dabei gilt es besonders auf bestimmte Adverbien wie z.B. stets, sehr oder in hohem Maße sowie Adjektive wie groß, hoch oder äußerst zu achten, die deine Beurteilung verbessern.

Wir haben euch hier aufgelistet, welche Formulierung im Arbeitszeugnis welcher Note entspricht:

1 Sehr gut
• „stets sehr gute Leistungen“
• „außerordentlich zufrieden mit den Leistungen“
• „die Aufgaben wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“

2 Gut
• „stets gute“ oder „sehr gute Leistungen“ (ohne „stets“)
• „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit“
• „voll und ganz mit der Arbeit zufrieden"

3 Befriedigend
• „stets zu unserer Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollen Zufriedenheit“
• „Aufgaben zur vollen Zufriedenheit erledigt“

4 Ausreichend
• „Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt“
• „mit den Leistungen zufrieden“

5 Mangelhaft
• „bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen“
• „die Erwartungen größtenteils erfüllt“
• „die übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zufriedenstellend erledigt“

6 Ungenügend
Hier gibt es eine Fülle an vermeintlich positiven Begriffen, die aber allesamt eigentlich kritisch gemeint sind. Das ist nur eine Auswahl von Prädikaten und was sie bedeuten:
• Gesellig (Alkoholproblem)
• Tolerant (Probleme mit den Mitarbeitern)
• Aufgaben ordnungsgemäß und mit Eifer erfüllt (nicht gut und ohne Initiative)
• Im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeit (Fähigkeiten nicht ausreichend)
• Bemüht (überfordert)
• Zu Beginn (gute Arbeit hielt nicht lange)

Wer so etwas in seinem Arbeitszeugnis findet, sollte schnurstracks zum Noch-Chef gehen und eine Nachbesserung anfordern. Denn diesen Code kennt natürlich auch ein eventueller neuer Arbeitgeber und, wie erwähnt, muss die Beurteilung wohlwollend sein.

Darum dürft ihr an dieser Stelle auch eine Neufassung verlangen. Arbeitgeber lassen gern den Mitarbeiter selbst das Arbeitszeugnis schreiben. Das könnt ihr tun, immerhin liegt es dann in eurer Hand, euch gut aussehen zu lassen. Das müsst ihr aber nicht. Da der Vorgesetzte zum Arbeitszeugnis verpflichtet ist, muss er es im Zweifel auch aufsetzen.

Fazit: Wie ihr seht ist nicht jedes Arbeitszeugnis automatisch ein gutes Arbeitszeugnis. Achtet daher bei der Bewertung auf die oben vorgestellten Formulierungen und Vorlagen und lasst wenn nötig eure Beurteilung verbessern. Das gilt insbesondere für das qualifizierte Arbeitszeugnis. Ein kleiner Tipp zum Schluss: das Arbeitszeugnis schließt sich in der Bewerbungsmappe stets direkt an den Lebenslauf an.

Bildquelle: Vielen Dank an FlashBuddy für das Bild (© FlashBuddy/www.pixabay.de).

Diese Artikel könnten dich auch interessieren:
Tipps für das Bewerbungsanschreiben
Tipps für das Anschreiben bei einer Initiativbewerbung
Tipps für das Lebenslauf erstellen
Lebenslauf optimieren
Lücken im Lebenslauf kaschieren
Tipps für die Bewerbungsmappe
Gehaltsvorstellung bei der Bewerbung - Was kann ich verlangen?
Tipps für das Motivationsschreiben für Studium und Bewerbung
Tipps für die Online-Bewerbung
Tipps für die Video Bewerbung
Die häufigsten Fehler bei der Bewerbung
Worauf sollte ich bei der Bewerbung achten?

Bild Kostenloses ebook Bewerbungsfehler vermeiden

Weitere Artikel zum Thema Bewerbungstipps anschauen • Autor: Dirk Ehrlich

Kommentare

Deine Meinung ist gefragt.
Um einen Kommentar abzugeben, bitte "Einloggen" oder "neu anmelden".