

Checkliste – was solltest du sofort nach der Exmatrikulation tun?
Es gibt einige Dinge, um die du dich jetzt sofort kümmern solltest!
Exmatrikulationsgrund prüfen: Überprüfe, aus welchem Grund du exmatrikuliert wurdest. Je nachdem, was die Ursache war, ergeben sich dir unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten.
Fristen im Bescheid kontrollieren: In deinem Exmatrikulationsbescheid sind sehr wahrscheinlich Fristen angegeben, beispielsweise, um Widerspruch einzulegen oder Nachweise oder Anträge einzureichen. Es ist jetzt sehr wichtig, diese Fristen einzuhalten!
Studienservice kontaktieren: Nimm frühzeitig Kontakt mit dem Studierenden- oder Prüfungsservice deiner Hochschule auf. Dort kannst du offene Fragen klären und besprechen, welche Schritte in deinem konkreten Fall möglich sind.
Prüfungsordnung checken: Lies die für deinen Studiengang gültige Prüfungsordnung: Dort findest du Regelungen zu Prüfungen, Fristen und Rechtsmitteln, die für deine Situation relevant sein könnten!
AStA oder Rechtsberatung einschalten: Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bietet oft kostenlose Beratung für Studierende an. Bei komplizierten Fällen oder möglichen Rechtsfehlern kann dir auch eine Rechtsberatung helfen, deine Möglichkeiten einzuschätzen.
Krankenversicherung und BAföG klären: Informiere deine Krankenkasse über deine Exmatrikulation und überprüfe, ob sich dadurch dein Versicherungsstatus ändert! Falls du BAföG erhältst, solltest du außerdem das zuständige Amt informieren, da sich durch deine Exmatrikulation dein Anspruch ändern wird.

Mögliche Ursachen für deine Exmatrikulation
Deine Exmatrikulation kann viele verschiedene Gründe haben! Eine freiwillige Exmatrikulation ist dabei nie ein Problem: diese findet statt, wenn du dein Studium abschließt, deine Hochschule oder dein Studium wechselst oder aus persönlichen Gründen dein Studium abbrichst.
Problematischer ist hingegen die Zwangsexmatrikulation. Auch diese kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:
Nicht erfolgte Rückmeldung: Du musst dich zu jedem neuen Semester bei deiner Uni durch die Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden. Solltest du das nicht gemacht oder die Frist versäumt haben, wirst du automatisch exmatrikuliert. Manche Unis sind recht kulant, sollte dir das Versäumen der Überweisung kurz nach der verstrichenen Frist auffallen – dann heißt es, schnell zu handeln!
Endgültig nicht bestandene Prüfung: Beim Erstversuch durchzufallen ist erstmal nicht tragisch. Kompliziert wird es erst, wenn du deine Prüfung auch beim letzten Versuch nicht bestehst – das führt dann zum Ausschluss vom Studiengang.
Mindestleistungen nicht erbracht: Die Prüfungsordnung verlangt, dass du bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine festgelegte Anzahl von Leistungspunkten oder Prüfungen erreicht haben musst. Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, kann es passieren, dass du zwangsexmatrikuliert wirst.
Verlust der Zulassungsvoraussetzungen: Wenn dir eine Voraussetzung für das Studium nicht mehr vorliegt, wie eine erforderliche Hochschulberechtigung oder ein Sprachzertifikat, wirst du automatisch exmatrikuliert.
Täuschung oder schwerwiegendes Verhalten: Schwere Verstöße gegen die Hochschulregeln, wie etwa Prüfungsbetrug, Urkundenfälschung oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten könne zu deiner Exmatrikulation führen.
Wegfall des Aufenthaltsstatus: Das gilt für internationale Studierende: Wenn die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in Deutschland entfällt, zum Beispiel durch den Verlust oder das Auslaufen eines erforderlichen Aufenthaltstitels, erfolgt die Exmatrikulation.

Die wichtigsten Fragen auf einem Blick
Was bedeutet Exmatrikulation von Amts wegen?
Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist eine sogenannte „Zwangsexmatrikulation“. Sie erfolgt nicht auf deinen Antrag, sondern wird von der Hochschule angeordnet.
Kannst du dich nach einer Exmatrikulation wieder einschreiben?
Ja, du kannst dich meistens erneut einschreiben, wenn der Exmatrikulationsgrund, zum Beispiel die versäumte Rückmeldung oder fehlende Unterlagen, behoben wurde. Bei bestimmten Gründen, wenn du beispielsweise eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, kann es jedoch sein, dass du von deinem ehemaligen Studiengang ausgeschlossen bist.
Darfst du nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung an einer anderen Hochschule weiterstudieren?
Das kommt oft auf den Studiengang und die Hochschule an. Wenn du deine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, ist das Weiterstudieren desselben oder eines sehr ähnlichen Studiengangs häufig auch an anderen Hochschulen nicht mehr möglich. Andere Studiengänge stehen dir jedoch weiterhin offen.
Bekommst du weiterhin BAföG?
In der Regel endet dein Anspruch auf BAföG mit der Exmatrikulation, da BAföG an ein laufendes Studium gebunden ist. Solltest du nur einen Hochschulwechsel vornehmen oder dich schnell neu immatrikulieren, können besondere Regeln gelten.
Was passiert mit deiner Krankenversicherung?
Nach der Exmatrikulation endet meistens deine studentische Krankenversicherung. Du musst jetzt prüfen, ob du über eine Beschäftigung, Familienversicherung oder freiwillige Versicherung weiterhin versichert bist.
Kannst du Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen?
Ja, du kannst Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen! Das muss jedoch innerhalb der Frist geschehen, die in deinem Exmatrikulationsbescheid angegeben ist. Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn du deine Exmatrikulation für fehlerhaft hältst.

Was sind deine neuen Perspektiven?
Eine Exmatrikulation ist nicht das Ende – auch wenn es sich vielleicht so anfühlt. Du hast viele weitere Möglichkeiten, die du wählen kannst!
In einen anderen Studiengang wechseln: Wenn du aus deinem ursprünglichen Studiengang exmatrikuliert wurdest, ist es trotzdem möglich, dich wieder an deine Hochschule einzuschreiben, indem du in einen anderen Studiengang wechselst.
An einer anderen Hochschule studieren: Eine Alternative ist der Hochschulwechsel. Auch hier ist es fast nie möglich, denselben oder einen ähnlichen Studiengang zu wählen, wie den, aus dem zu zwangsexmatrikuliert wurdest, weil du deine Prüfung nicht bestanden hast. Allerdings kannst du dir bereits erbrachte Leistungen in einem ähnlichem Studiengang anrechnen lassen.
Ausbildung oder duales Studium: Wenn du für dich festgestellt hast, dass das Studium nicht das Richtige für dich war, kannst du auch einen anderen Bildungsweg einschlagen! Vielleicht wäre ja eine Ausbildung oder ein duales Studium etwas für dich?
Direkt ins Berufsleben einsteigen: Solltest du die Lust daran verloren haben, einen weiteren Bildungsweg zu wählen, bleibt dir auch die Option, direkt ins Berufsleben einzusteigen! Dieser Weg ist natürlich auch ein größeres Risiko, als dich weiter fortzubilden: In den meisten Fällen bleiben deine Verdienst- und Aufstiegschancen geringer, als wenn du dein Studium oder eine Ausbildung abschließen würdest.

Fazit
Eine Exmatrikulation wirkt zwar dramatisch, aber muss auf keinen Fall das Ende für deinen Bildungsweg sein! Wichtig ist, dass du jetzt weißt, welche Schritte du gehen musst und welche neuen Möglichkeiten sich dir bieten.
Vielen Dank für die Bilder an Yan Krukau, Andy Barbour, Jakub Zerdzicki, Ann H, MART PRODUCTION und George Pak (©pexels.com)!
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